#Urteil zur TV-Darstellung von Wahlergebnissen der Kleinparteien
© SWR/Patricia Neligan Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) muss bei der Berichterstattung über die Wahlen in Brandenburg die jeweiligen Ergebnisse von Klein- und Kleinstparteien nicht gesondert ausweisen. Das Bundesverfassungsgericht folgte am Samstag einem entsprechenden Antrag des rbb (1 BvQ 57/24) und setzte einen anderslautenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aus. Dort hatte die Tierschutzpartei versucht, eine gesonderte…