#Der Sachverständigenausschuss nach § 5 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz – Gesundheits-Check
„Der Sachverständigenausschuss nach § 5 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz – Gesundheits-Check“ Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist festgelegt, dass die im Rahmen der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ getroffenen Maßnahmen extern bis zum 30.6.2022 evaluiert werden sollen. Der dazu einberufene Sachverständigenausschuss hatte ursprünglich 18 Mitglieder, die eine Hälfte vom Bundestag berufen, die andere Hälfte von der Bundesregierung. Anders…