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#Hauptangeklagter zu 14 Jahren Haft verurteilt

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Hauptangeklagter zu 14 Jahren Haft verurteilt

Im Missbrauchskomplex Münster soll der 28-jährige Hauptangeklagte wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 29 Fällen nach einem Gerichtsurteil für 14 Jahre ins Gefängnis. Für die Zeit danach ordnete das Landgericht Münster für den IT-Techniker wegen Wiederholungsgefahr Sicherungsverwahrung an. Er gilt als Schlüsselfigur in dem am Dienstag beendeten Prozess mit vier weiteren Angeklagten.

Die Urteile für die anderen Männer lauten: zehn Jahre Haft für einen Mann aus Hannover (36) für vier Fälle, elf Jahre und sechs Monate für einen 43-Jährigen aus Schorfheide in Brandenburg für fünf Fälle und zwölf Jahre für einen 31-Jährigen aus dem hessischen Staufenberg für sechs Fälle. Auch für diese Männer ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung an. Damit folgte es weitestgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Wegen Beihilfe soll die Mutter (46) des IT-Technikers für fünf Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte auf sechs Jahre plädiert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die Angeklagten reagierten weitestgehend regelungslos auf die Urteile. Zur Begründung beschrieb der Vorsitzende Richter Matthias Pheiler die zum Teil schweren Missbrauchstaten, verzichtete aber zum Schutz der Opfer auf drastische Details der Vergewaltigungen. Das Gericht spricht von absolut verstörenden Taten. „Das übersteigt alles, was dieser Kammer bislang vorgelegt wurde“, sagte Pheiler in der Urteilsbegründung. Die Taten seien gewohnheitsmäßig und mitleidslos erfolgt. Die auf einem Beweisvideo aus der Gartenlaube zu hörenden Dialoge hätten einen verstörenden Gesamteindruck hinterlassen.

Nur die Spitze des Eisbergs

Bei den angeklagten Taten handelt es sich nach Einschätzung des Gerichts besonders im Fall des IT-Technikers Adrian V., der im Prozess zu den Vorwürfen schwieg, nur um die Spitze des Eisbergs. Während der Verhandlung sei weiteres Material durch die Polizei entschlüsselt worden.

Auf den Aufnahmen seien Täter und Opfer zum Teil eindeutig anhand von unverwechselbaren Körpermerkmalen zu erkennen gewesen.

Die Haftstrafe für die Mutter des IT-Technikers begründete das Gericht mit dem nachweislichen Wissen der Frau. Sie wusste demnach, dass es in der Gartenlaube zum schweren sexuellen Missbrauch gekommen war. Sie hatte ihrem Sohn die Laube zur Verfügung gestellt. Als Beweis zitierte Pheiler aus Chatverläufen und einer Aufnahme in der Laube bei einem Frühstück. „Sie wusste von der Pädophilie ihres Sohnes, sie war über den Missbrauch informiert“, sagte das Gericht.

Die Frau wusste aber wohl nicht, dass die Männer die Opfer zum Teil für die Taten betäubt hatten. Das wertete das Gericht strafmildernd.

Münster ist neben Lügde und Bergisch Gladbach einer von drei großen Missbrauchsfällen der vergangenen Jahre in Nordrhein-Westfalen. Der Fall kam im Juni 2020 nach Ermittlungen in einer Gartenlaube ans Licht. Im Zuge dessen hatte es in mehreren Bundesländern und im Ausland Festnahmen gegeben. In dem Komplex wurden bereits fünf Männer zu Freiheitsstrafen verurteilt. Insgesamt wurden durch die Ermittler mehr als 50 Tatverdächtige identifiziert, von denen derzeit etwa 30 in U-Haft sitzen.

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