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# Spanische Zentralbankerin sieht genug Platz für digitalen Euro und private Zahlungsdienste

Die stellvertretende Gouverneurin der spanischen Zentralbank, Margarita Delgado, sprach am 25. August in Pamplona vor Universitätsstudenten und anderen Zuhörern über die Einführung des digitalen Euro. Mit Blick auf den kürzlich von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Legislativplan zum digitalen Euro sprach sie ausführlich darüber, wie private Zahlungslösungen mit dem digitalen Euro und dessen Infrastruktur interagieren werden.

Der digitale Euro kann der Europäischen Union helfen, Herausforderungen wie die Hindernisse im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr, die Kosten, die den Unternehmen durch die Nutzung privater Zahlungsdienstleister entstehen, und den allgemeinen Mangel an Zahlungsdienstleistern in Europa zu überwinden. Die Entwicklung von Zentralbank-Digitalwährungen (CBDCs) und Stablecoins in anderen Ländern könnte das letztgenannte Problem ohne die Einführung des digitalen Euro noch verschärfen. Dahingehend führt Delgado aus:

„Wir glauben, dass es genug Raum für einen digitalen Euro und private Zahlungslösungen gibt, um nebeneinander zu existieren. […] Wir gehen sogar davon aus, dass der digitale Euro die Entwicklung neuer paneuropäischer Zahlungs- und Finanzdienstleistungen durch den Privatsektor ermöglicht und damit den Wettbewerb mit nichteuropäischen Lösungen erleichtert.“

Der digitale Euro wäre allerdings nicht durch eine gemeinsame Einlagensicherung abgedeckt, solange keine gemeinsame Aufsichts- und Abwicklungsbehörde im Rahmen des europäischen Einlagensicherungssystems eingerichtet ist. Die finanzielle Sicherheit müsse vor der Einführung des digitalen Euro entsprechend noch abgeklärt werden, wie Delgado zu bedenken gibt.

Die Europäische Zentralbank (EZB) plant, den digitalen Euro zunächst in der Eurozone einzuführen, bevor sie seine Reichweite ausweitet. Die Verwendung des digitalen Euro im Privatkundengeschäft außerhalb der Eurozone wird privaten Zahlungsverkehrsdienstleistern neue Möglichkeiten bieten, als Intermediäre zu fungieren, so Delgado.

Die EZB hat bei der Regulierung von privaten Zahlungsdienstleistern in dieser Hinsicht allerdings noch gewisse Forderungen:

„Sie [das Eurosystem der EZB] hat die Regulierungsbehörden zum Handeln aufgefordert, um die Zahlungsdienstleister zu verpflichten, den digitalen Euro der breiten Bevölkerung zugänglich zu machen.“

Die EZB wird von den Zahlungsdienstleistern auch verlangen, dass sie eine physische Bankkarte für den digitalen Euro anbieten.

Den Zahlungsdienstleistern wird es nach der vorgeschlagenen Verordnung zudem untersagt sein, Gebühren für grundlegende Dienstleistungen zu erheben oder eine vertragliche Vereinbarung zu verlangen, bevor sie Zugang zum digitalen Euro gewähren. Sie werden verpflichtet sein, Mitgliedern schutzbedürftiger Gruppen Unterstützung bei der Einführung zu bieten, „einschließlich der Verfügbarkeit menschlicher Interaktion, um die Nutzer durch die Einführung und die Ausführung von Transaktionen zu führen“.

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