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#Umweltschützer fürchten neues Fischsterben

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Polnische Umweltschützer sehen Anzeichen für ein mögliches neues Fischsterben in der Oder. „Die Gefahr ist sehr ernst“, sagt Radosław Gawlik vom Verein Eko-Unia (Öko-Union) und verweist auf ein ört­liches Fischsterben Anfang dieses Monats. Im Gleiwitzer Kanal in Oberschlesien sowie in einem See bei Breslau habe sich eine Algenblüte ereignet.

Gerhard Gnauck

Politischer Korrespondent für Polen, die Ukraine, Estland, Lettland und Litauen mit Sitz in Warschau.

Im vorigen Sommer war es zu einer Vergiftung des Stroms gekommen, der am Unterlauf die Grenze zu Deutschland bildet. Tonnenweise trieben damals tote Fische und andere Tiere im Wasser. Hitze, niedriger Wasserstand und ein hoher Salzgehalt des Wassers hatten die Ausbreitung der Goldalge (Prymnesium parvum) begünstigt, die bei der Blüte eine Substanz absondert, die Fische, Muscheln und Schnecken vergiftet.

Schon im März dieses Jahres warnte die polnische Sektion der Organisation Greenpeace vor einer neuerlichen Katastrophe in der Oder und womöglich auch der Weichsel. In mehreren Zuflüssen der Ströme sei das Wasser wegen Abwasser von Bergwerken „salziger als in der Ostsee“.

Ein Gesetz für den Papierkorb?

Der frühere Umwelt-Staatssekretär Gawlik wies am Montag in der Zeitung „Rzeczpospolita“ auf einen Gesetzentwurf hin, den Warschau vorbereitet hat. Darin geht es um die sogenannte Revitalisierung der Oder sowie um ein neues Überwachungssystem für die Schädigung von Flüssen. Der Umweltschützer Jacek Engel kritisierte, der Entwurf gehöre „in den Papierkorb“ und solle in Wahrheit dazu dienen, schädliche Investitionen durchzudrücken. Auch sei die Öffentlichkeit nicht an dem Gesetzentwurf beteiligt worden.

Am Donnerstag hatten Umweltschützer der Initiative „Osoba Odra“ (Person Oder) an der Quelle des Flusses einen Marsch begonnen, der am 2. Juni an der Ostsee enden soll. Ziel ist, die Anerkennung des Stroms als Rechtsperson zu erreichen, die dann auch vor Gericht auftreten können soll. Wenn Firmen rechtsfähig seien, müsse das erst recht für „einen lebendigen Organismus wie einen Fluss“ gelten.

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