#Unfassbar: Autohersteller wollte verkaufte E-Autos aus der Ferne abschalten
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„Unfassbar: Autohersteller wollte verkaufte E-Autos aus der Ferne abschalten“

Das E-Auto ist scheinbar einer der Klimaretter. Doch was, wenn man im Urlaub nicht weiterkommt, weil sich das Auto nicht mehr aufladen lässt? Ein technischer Defekt kann zwar immer eintreten – auch bei Verbrennern. Doch eine Abschaltung der Ladefunktion durch den Hersteller aus der Ferne und damit die totale Stilllegung des Elektroautos? Für viele ist das ein Horror-Szenario. Ein Autobauer jedoch wollte sich das Recht einräumen, genau das tun zu können.
Autobauer wollte Ladefunktion aus der Ferne abschalten
Eine strittige Klausel im Fall einer außerordentlichen Kündigung seitens des Anbieters sollte dafür sorgen, dass Renault die Wiederauflademöglichkeit der Autobatterie sperren kann. Damit wäre die Nutzung des gesamten Fahrzeugs nicht mehr möglich gewesen. Dazu muss man wissen: Renault ist einer von wenigen E-Auto-Herstellern, bei denen man ein Fahrzeug kaufen und die Batterie mieten kann. Der Vorteil für den Kunden: Beim Mieten sinkt der Kaufpreis für das E-Auto deutlich. Je nach Modell um mehrere Tausend Euro. Im Gegenzug muss man eine Batteriemiete zahlen. Bei Renault etwa werden für 10.000 gefahrene Kilometer im Jahr monatlich gut 80 Euro fällig. Der Käufer eines Elektrofahrzeugs, bei dem die Batterie gemietet ist, bekommt eine Reihe weiterer Vorteile. So tauscht Renault den Akku beispielsweise kostenlos aus, wenn er defekt ist und bietet eine 24-Stunden-Pannenhilfe bei Batterieausfall.
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Keine Selbstjustiz für E-Auto-Hersteller
Da die Batterie also nicht dem E-Auto-Käufer gehört, wollte Renault sich die Möglichkeit offenhalten, im Fall einer außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags den Akku aus der Ferne abschalten zu können. „Eine derartige Sperre sieht das Gesetz jedoch nicht vor“, erläutert Claudia Neumerkel, Juristin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Verbraucherschützer zogen vor Gericht – und bekamen Recht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf untersagte dem E-Auto-Bauer von der Klausel Gebrauch zu machen. „Das Gericht stufte dieses Vorgehen als verbotene Eigenmacht des Anbieters ein, weil es einem Eingriff in fremden Besitz ohne das Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gleich kommt. Damit handelt es sich um eine Form von Selbstjustiz“, erklärt Neumerkel. Denn: Unabhängig von der schuldrechtlichen Ausgangslage müsse die Rechtsdurchsetzung durch den Staat in einem ordnungsgemäßen Verfahren angeordnet werden und nicht durch E-Auto-Hersteller.
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Um Bedenken von Kunden hinsichtlich der Zyklenfestigkeit der Akkus zu zerstreuen, boten früher viele E-Auto-Hersteller die Batterie zur Miete an. Da Autobauer dadurch aber viele Nachteile haben und im Fall eines Defekts etwa kostenlos für Ersatz sorgen müssen, nehmen immer mehr Hersteller Abstand von diesem Konzept. Somit dürfte es künftig zumindest in Sachen Akku-Abschaltung aus der Ferne nicht mehr allzu viele Klagen geben. Der Fall verdeutlicht jedoch, wozu Hersteller von modernen Autos in der Lage sind.
Bildquellen
- Verblüffende Grafik: Tesla zerlegt VW, Mercedes und Co.: Alexander Shatov / Unsplash
- E-Auto-Hersteller wollte verkaufte Fahrzeuge aus der Ferne abschalten: Renault
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