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#Uwe Becker gegen Mike Josef in der Stichwahl

„Uwe Becker gegen Mike Josef in der Stichwahl“

Wer Frankfurter Oberbürgermeister wird, entscheidet sich am 26. März in der Stichwahl zwischen Uwe Becker (CDU) und Mike Josef (SPD). Dem Trend nach bekamen sie am Sonntag die meisten Stimmen der insgesamt 20 Kandidaten, von denen keiner die absolute Mehrheit erreichte. Becker, hessischer Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten, lag nach Auszählung aller 575 Wahlbezirke bei 34,5 Prozent. Damit setzte sich der 53 Jahre alte ehemalige Stadtkämmerer klar an die Spitze aller Bewerber. Der 40 Jahre alte Sozialdemokrat Josef, der als Planungsdezernent dem Magistrat angehört, kam zu diesem Zeitpunkt auf 24,0 Prozent der Stimmen. Nachdem Josef zunächst einen deutlich Abstand zu Manuela Rottmann aufwies, holte die Kandidatin der Grünen im Laufe des Abends auf. Sie schaffte es aber mit 21,3 Prozent zu diesem Zeitpunkt nicht in die Stichwahl. Einen Überraschungserfolg erzielte der „Bahnbabo“, mit bürgerlichem Namen Peter Wirth. Der Straßenbahnfahrer kam mit 5,1 Prozent auf den vierten Platz und überrundete sowohl Linken-Kandidatin Daniela Mehler-Würzbach (3,6 Prozent) als auch Yanki Pürsün von der FDP, der sich mit 2,8 Prozent und dem siebten Platz zufrieden geben musste. Knapp vor ihm lag mit 2,9 Prozent auch Maja Wolff.

„Die Frankfurterinnen und Frankfurter wollen einen Neustart und dass der Stillstand ein Ende hat“, sagte Becker. Er sei motiviert für die nächsten drei Wochen bis zur Stichwahl. Die Bürger hätten lange genug zugeschaut, wie die Stadt ihr Potential verspiele. Er bringe Erfahrung mit und kenne und liebe seine Stadt. Für den hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein (CDU), der vor elf Jahren selbst als Oberbürgermeisterkandidat angetreten war, zeigt das Ergebnis: „Die CDU kann Großstadt.“ Zum Abschneiden von Manuela Rottmann sagte er, die Grünen hätten offenbar unterschätzt, wie wichtig die Verwurzelung in der Stadt sei.


Wahlberechtigt waren am Sonntag 508.510 Frankfurter. Die Wahlbeteiligung lag dem vorläufigen Ergebnis zufolge bei 40,4 Prozent. 2018 lag die Beteiligung im ersten Wahlgang bei 37,6 Prozent. Knapp 100.000 und damit nahezu 20 Prozent hatten vorab Briefwahlunterlagen beantragt. Zuletzt war der Anteil der Briefwähler deutlich gestiegen. Die Wahl ist nötig geworden, weil der bisherige Amtsinhaber Peter Feldmann Anfang November mit 95 Prozent der Stimmen abgewählt worden war. Feldmann, der inzwischen aus der SPD ausgetreten ist, hatte zu diesem Zeitpunkt in Zusammenhang mit der Affäre um die Arbeiterwohlfahrt wegen Vorteilsannahme vor Gericht gestanden und wurde kurz vor Weihnachten in erster Instanz zu einer Geldstrafe verurteilt. Sympathien hatten ihn auch Fehltritte rund um den Europa-League-Erfolg der Eintracht gekostet wie seine sexistischen Äußerungen auf dem Flug zum Finale nach Sevilla und die Bilder des „Pokalklaus“ im Römer bei der Siegesfeier.

Die nächste reguläre Oberbürgermeisterwahl in Frankfurt hätte erst 2024 im Terminkalender gestanden und musste wegen der Abwahl vorgezogen werden. Der Wahlkampf fiel daher kurz aus. In der Endphase hatte sich der Verkehr zum strittigen Thema entwickelt. CDU-Kandidat Becker positionierte sich gegen stärkere Einschränkungen für Autofahrer zugunsten breiter Radwege und weniger Parkplätze am Straßenrand. Aber auch die Zustände im Frankfurter Bahnhofsviertel bestimmten die Debatten. Dem Ziel der Klimaneutralität haben sich alle drei Kandidaten von Grünen, CDU und SPD verschrieben.

Bei der Wahl geht es auch darum, ob es die Römerkoalition mit einem Oberbürgermeister zu tun bekommt, der keiner ihrer Parteien angehört. Nach der Kommunalwahl 2021 sind die Grünen, die stärkste Fraktion wurden, mit SPD, FDP und Volt ein Bündnis eingegangen. CDU-Kandidat Becker kündigte an, er werde im Fall des Erfolgs das Gespräch mit der Koalition suchen. Er kenne aber auch den „Instrumentenkasten“, den die hessische Gemeindeordnung einem direkt gewählten Oberbürgermeister zur Verfügung stelle. Das ist, neben der Möglichkeit, im Stadtparlament eigene Anträge zu stellen, vor allem das Recht der Dezernatsverteilung.

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