#Verkaufsverbot für WLAN-Sender mit Powerline – Das musst du jetzt wissen
Inhaltsverzeichnis
„Verkaufsverbot für WLAN-Sender mit Powerline – Das musst du jetzt wissen“
Es handelt sich bei dem Hersteller um den chinesischen Anbieter TP-Link, der in Deutschland vor allem für Einsteiger-Geräte bekannt ist, vereinzelt aber auch hochwertige Produkte anbietet. Die Produktpalette reicht von Routern und Switchen über Modems und Netzwerkkarten bis hin zu WLAN-Repeatern. Ein solcher WLAN-Access-Point, der über Powerline mit einem Internet-Signal versorgt wird, wird nun von der Bundesnetzagentur verboten. Konkret: Es gibt eine Allgemeinverfügung für den Vertrieb, zudem erwartet die Behörde einen Rückruf des Produktes.
Es geht dabei um das Modell AV1300 Wi.Fi / TL-WPA8630 KIT (EU). Stand heute ist dieses Set noch über diverse Online-Seiten erhältlich. Bei TP-Link selbst gilt das Heimvernetzungsset inzwischen als „End of Life“, sprich der Support wurde eingestellt. Nicht betroffen ist dabei laut TP-Link die Version TL-WPA8630P KIT. Hier gebe es „keinerlei Beeinträchtigungen beim Kauf und Verkauf unserer Produkte“, so TP-Link auf Anfrage von inside digital. Diese feine Unterscheidung wird jedoch nicht von allen Händlern vorgenommen.
Das Set, das je nach Händler mehr als 100 Euro kostet, ermöglicht dir die Übertragung eines Datensignals von einem Modem über die Stromleitung in einen anderen Raum deiner Wohnung. Dort wird es in ein WLAN-Signal umgewandelt. Am Ziel ist auch der Anschluss von weiteren Netzwerkgeräten möglich.
Das sagt die Bundesnetzagentur zum WLAN-Sender
In der jetzt im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlichten Allgemeinverfügung heißt es, die Behörde untersage das „weitere Bereitstellen, Inverkehrbringen und die Weitergabe […] im europäischen Markt“. Der Grund: Bei Messungen war aufgefallen, „dass die Grenzwerte der Störemissionen in den für das Gerät angegebenen Frequenzbereichen nicht eingehalten werden. Somit besteht für dieses Gerät ein mittleres Risiko.“
Doch das ist nicht alles: „Darüber hinaus wird gegen die Pflicht zur Anbringung der in Form und Größe im FuAG [Funkanlagengesetz, die Redaktion] vorgegebenen CE-Kennzeichnung und / oder gegen die Anforderungen bezüglich den weitergehenden Kennzeichnungen (z. B. Typenbezeichnung) und Informationen zum Gerät verstoßen“
In der Verfügung heißt es weiter, dass „die Rücknahme mittels Allgemeinverfügung ausgesprochen“ werde. Das darf durchaus als Aufforderung zum Rückruf des Gerätes interpretiert werden. Ob es dazu kommt, ist offen, TP-Link hat die Möglichkeit zum Widerspruch.
Stellungnahme des Herstellers
Für dich bedeutet die Allgemeinverfügung zunächst einmal, dass du das Gerät, sofern du es benutzt, weiter betreiben darfst. Es wurde kein Benutzungsverbot erlassen. Allerdings würdest du, wenn du das Gerät als Gebrauchtware verkaufst oder an jemand anderen weitergibst, gegen die Allgemeinverfügung verstoßen. Unser Tipp: Warte einen möglichen Rückruf durch den Hersteller ab. Da das Gerät ohnehin nicht mehr den aktuellen Standards entspricht, wäre ein Ersatz durch ein neueres Produkt durchaus sinnvoll.
TP-Link verweist in einer Stellungnahme darauf, dass das betroffene Gerät in Polen nach dortigen Bestimmungen getestet wurde: „Für die erfolgreich ausgelaufene WPA 8630-Reihe – das in Polen, nach dortigem Standard bewertete Gerät war das TP-Link WPA8630 Kit (EU) – gibt es zudem in Deutschland und in anderen Ländern bereits die entsprechend nachfolgende Modellreihen“, so der Hersteller. Sie erfüllten die nationalen technischen und rechtlichen Voraussetzungen.
Bildquellen
- TL-WPA8630-KIT: TP-Link
- TL-WPA8630-KIT darf nicht mehr verkauft werden: TP-Link
Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.
Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.
Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Technologie kategorie besuchen.