#Versäumnisse beim Netzausbau: 1&1 muss nachlegen

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Um einen schnellen Ausbau des 5G-Netzes zu erreichen, hatte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bei der Vergabe der für die Nutzung des Standards nötigen Lizenzen mit den einzelnen Lizenznehmern verbindliche Ausbauziele verabredet. Die Deutsche Telekom, Telefónica und Vodafone verpflichteten sich zu einem Ausbau an 1.000 Standorten. In einer späteren Vereinbarung wurde mit 1&1 der Aufbau von einer Netzinfrastruktur an 400 Standorten beschlossen. Die gesetzten Fristen für den Ausbau ließ 1&1 jedoch zunächst verstreichen. Im vergangenen Jahr wurde schließlich eine Umsetzung des geforderten Netzausbaus an 100 Standorten vermeldet.
- Mobilfunk: Wettbewerb gefährdet?
Kosten für 1&1 höher als erwartet
Bei der Abschätzung der Kosten für den Netzausbau hatte sich allerdings 1&1 dem Anschein nach erheblich verkalkuliert, wie die Wirtschaftswoche berichtet. Der Provider ging davon aus, dass die Standorte mit Hilfe von auf Dächern errichteten Antennen abgedeckt werden könnten.
Tatsächlich mussten jedoch im ländlichen Raum zumeist freistehende Masten mit einer Höhe von jeweils 42 Metern errichtet werden, die zudem ein aufwändiges Fundament verlangten. Das habe zu Verzögerungen beim Bau und damit einer ungeplanten Kostensteigerung geführt, wie Ralph Dommermuth, Inhaber des Unternehmens, wissen ließ. Dementsprechend wurden die geplanten Mittel vorzeitig ausgeschöpft. Seine vertraglichen Verpflichtungen sah der Telefondienstleister damit dennoch erfüllt.
Streit über einen schlecht gemachten Vertrag
Die aktuelle Führung des Bundesministerium will den Konzern jedoch nicht vorschnell aus der Verantwortung entlassen. Demnach hätte 1&1 vor dem Abschluss des Vertrags die damit verbundenen Kosten abschätzen müssen, eine Kündigung seitens des Unternehmens blieb aus. Stattdessen wurden die Vereinbarungen nach Angaben des Ministerium weiter aktualisiert und konkretisiert.
Und mit dieser Auffassung scheinen die Beamten nicht gänzlich falsch zu liegen. Der Mobilfunkanbieter akzeptierte zumindest die Forderung nach zusätzlichen Investitionen in Höhe von fünf Millionen Euro bis zum 30. Juni 2025, die als eine Art Strafe angesehen werden. Damit stehen immerhin die Gelder für den Ausbau an 20 weiteren Standorten zur Verfügung. Der Streit ist jedoch noch nicht beigelegt. Zunächst muss über die Gültigkeit der Auktion als solcher neu entschieden werden. Diese wurde vom Verwaltungsgericht Köln aufgehoben, weil es eine zu große Nähe zwischen der Bundesnetzagentur und des Ministeriums bei der Gestaltung der mit der Auktion verbundenen Auflagen sah. Dann könnten auf 1&1 weitere Forderungen zukommen.
Bildquellen
- Handy-Sendemast im ländlichen Raum: Thorsten Neuhetzki / inside digital
- 5g-ausbau-im-telekom-netz1: Deutsche Telefom
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