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#Vodafone muss Strafe für Verträge, die Kunden nicht wollten, zahlen

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Foto: Vodafone

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Nach einem Streit mit zwei Kunden hat der Telekommunikationsanbieter Vodafone 10.000 Euro zahlen müssen. Es sei ein entsprechendes Ordnungsgeld festgelegt worden, teilte das Landgericht München am Freitag auf Anfrage mit.

Zuvor hatte die Verbraucherzentrale Hamburg, die geklagt hatte, den Sachverhalt öffentlich gemacht. Der Beschluss ist vom 1. August (Az. 1 HK O 14157/19). Die Klage war in München eingereicht worden, weil im benachbarten Unterföhring die Kabelgesellschaft von Vodafone ihren Sitz hat. Die Deutschlandzentrale des Telekommunikationsanbieters ist in Düsseldorf.

Die beiden Vodafone-Kunden hatten unabhängig voneinander in den Jahren 2021 und 2022 ihre Festnetz-Verträge gekündigt. Danach rief die Vodafone-Hotline sie an und bestätigte ihnen danach eine Rücknahme der Kündigung – das kommt einem neuen Vertrag gleich. Nach Auffassung der Kunden hatten sie die Kündigung in dem Telefonat aber gar nicht rückgängig gemacht und damit auch keinen neuen Vertrag abgeschlossen. Dieser Sichtweise folgte das Gericht.

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Lesen Sie bei Interesse an diesem Thema auch den DF-Kommentar aus dem Jahr 2021 „Wenn der Ex-Provider zum Stalker wird„

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Das Landgericht München gab den beiden Klägern gegen Vodafone Recht. Bild: © dianaduda – Fotolia.com

Kunden bestreiten Abschluss von neuem Vodafone-Vertrag am Telefon

„Dieses Ordnungsgeld sendet eine deutliche Botschaft an Vodafone: Verbraucherinnen und Verbrauchern dürfen nicht an der Nase herumgeführt werden“, sagte Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Man habe das Ordnungsgeld akzeptiert, sagte ein Vodafone-Sprecher und betonte die Bedeutung einer kompetenten Beratung. „Die Anzahl der berechtigten Beschwerden zu Vertragsabschlüssen liegt im Vergleich zu den Abschlüssen, die von dem Kunden genau so gewollt und für ihn vorteilhaft sind, im homöopathischen Promillebereich.“

Dennoch sei jede Beschwerde zu ungewollten Verträgen eine Beschwerde zu viel.

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  • Gesetz-Recht-Hammer-Gericht: © dianaduda – Fotolia.com

Von

dpa / Redaktion digitalfernsehen.de

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