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#Vodafone verstößt gegen EU-Recht

Vodafone verstößt gegen EU-Recht

Der Zero-Rating-Dienst Vodafone Pass, ein Pendant zu Telekom Stream On, verstößt gegen europäisches Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden und das OLG Düsseldorf jetzt bestätigt. Was passiert jetzt mit Vodafone Pass?

Flaggen mit dem Vodafone-Logo wehen vor der Konzernzentrale in Düsseldorf
Bildquelle: Thorsten Neuhetzki

Angestrengt hatte das Verfahren vor dem EuGH die Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Das Gericht sollte über den Vodafone Pass und seine Tarifbestandteile entscheiden. In der Vergangenheit hatten Vodafone Pass und Telekom Stream On immer wieder für rechtlichen Ärger gesorgt. Im Kern ging es dabei immer um zwei Themen: Netzneutralität und die Einhaltung der EU-Roaming-Verordnung. Denn mit Vodafone Pass können Kunden von Vodafone ausgewählte Apps ohne Anrechnung auf das vereinbarte Datenvolumen nutzen. Allerdings gibt es Einschränkungen.

So sah Vodafone Pass vor, dass die Nutzung der Partner-Apps auf einem anderen Gerät mittels Hotspot kostenpflichtig ist. Dabei geht es um den Aufbau eines Hotspots mittels Smartphone – auch als Tethering bekannt. Der Datenverbrauch wird also auf das Datenvolumen angerechnet. Der vzbv sah darin einen Verstoß gegen die Endgerätefreiheit in Art. 3 Abs. 1 TSM-VO. Zunächst klagten die Verbraucherschützer vor dem Landgericht Düsseldorf. Im September 2021 hat der EuGH nach Vorlage durch das Berufungsgericht, dem OLG Düsseldorf, entschieden, dass die Ausgestaltung des Vodafone-Passes grundsätzlich gegen Artikel 3 Absatz 3 TSM-VO verstößt – damit auch die vom vzbv angegriffene Klausel. Im Januar 2022 gab es nun das Anerkennungsurteil des OLG Düsseldorf. Das Gerücht hat Vodafone zur Unterlassung der einschränkenden Tethering-Klausel verurteilt.

Vodafone muss Nutzung auch über andere Geräte zulassen

Das heißt im Klartext: Anbieter von Internetzugangsdiensten müssen den gesamten Datenverkehr ohne Einschränkungen und Diskriminierungen gleichbehandeln. „Das EuGH-Urteil gegen den Vodafone-Pass setzt ein Zeichen für Netzneutralität und ist ein Sieg für den Verbraucherschutz“, sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller. Übrigens: Müller ist als neuer Präsident der Bundesnetzagentur vorgeschlagen. Der EuGH bestätigt somit die Position des vzbv, dass ausgewählte Produkte, die ein bestimmtes Konsumverhalten privilegieren, den Internetverkehr einschränken und diskriminieren. „In ihrer jetzigen Form haben Zero-Rating-Produkte wie der Vodafone-Pass nichts mit einem freien Internet für alle Verbraucher zu tun“, heißt es von den Verbraucherschützern. Der vzbv beobachte genau, wie die Telekommunikationsbranche diese Entscheidungen nun umsetzt.

Aktuell scheint sich zumindest auf der Webseite von Vodafone noch nichts geändert zu haben. Auf der entsprechenden Seite des Vodafone Pass hat sich noch nichts geändert. Unter dem Punkt „Hotspot-Nutzung“ heißt es weiter: „Du kannst den Vodafone Pass über Hotspot nicht mit anderen Geräten teilen.“ Ob der Datentraffic auch noch abgerechnet wird, ist nicht bekannt. Die Telekom hat bei Stream On in der Vergangenheit auch die Nutzung per WLAN-Hotspot auf anderen Geräten offiziell nicht zugelassen. Sie war aber möglich und wurde auch nicht abgerechnet.

Bildquellen

  • Vodafone verliert immer mehr Vertragskunden: Vodafone
  • Vodafone Zentrale in Düsseldorf: Thorsten Neuhetzki

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