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#Erstmals Urteil gegen deutschen Banker in Cum-Ex-Prozess

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Erstmals Urteil gegen deutschen Banker in Cum-Ex-Prozess

Der ehemalige Generalbevollmächtigte der Hamburger Privatbank M.M. Warburg ist wegen sogenannter Cum-Ex-Geschäfte vor dem Landgericht Bonn zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Es ist das erste Urteil gegen einen deutschen Banker im Rahmen der juristischen Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zehn Jahren, die Verteidiger Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mann stand seit November vor Gericht. Ihm wurden 13 Fälle von Steuerhinterziehung zwischen 2006 und 2013 zur Last gelegt. Er soll die rechte Hand des damaligen Warburg-Chefs Christian Olearius gewesen sein und gewusst haben, dass die umstrittenen Deals nicht in Ordnung waren, hieß es in der Anklageschrift. Bei Cum-Ex-Deals wurden Aktien gehandelt, um Steuerrückerstattungen auf Dividendenzahlungen doppelt einzustreichen. Die Praxis endete in Deutschland im Jahre 2012, als die Regeln überarbeitet wurden.

2020 Schuldspruch gegen Londoner Banker

Cum-Ex-Transaktionen haben den Steuerzahler möglicherweise mehr als 10 Milliarden Euro gekostet.Gegen mehr als 1000 Beschuldigte aus der Finanzbranche wird deutschlandweit ermittelt.

Der erste deutsche Cum-Ex-Prozess endete im März 2020 mit dem Schuldspruch gegen zwei Londoner Investmentbanker. Der Prozess betraf ebenfalls Cum-Ex Geschäfte bei M.M. Warburg. Beide kooperierten und ersparten sich somit Gefängnisstrafen. Warburg hat wiederholt erklärt, nie beabsichtigt zu haben, sich an illegalen Transaktionen zu beteiligen, Behörden hinters Licht zu führen oder ungerechtfertigte Steuerrückerstattungen zu erhalten.

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