#Wahlrechtsreform ist beschlossen: Bundestag wird kleiner
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„Wahlrechtsreform ist beschlossen: Bundestag wird kleiner“
Der Bundestag hat am Vormittag über die umstrittene Wahlrechtsreform der Ampel-Koaltion abgestimmt. Das Ergebnis: Der Verkleinerung kommt. Die Opposition will klagen.
Die Reform sieht vor, dass der Bundestag, der auf 736 Abgeordnete angewachsen ist, ab der nächsten Wahl dauerhaft auf 630 Mandate verkleinert wird. Union und Linkspartei lehnen das Vorhaben vehement ab. Beide haben angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht eine Klage einzureichen. Der CDU-Bundesvorsitzende Friedrich Merz sagte noch vor der Abstimmung, man wolle „jede Gelegenheit nutzen, zu beenden, was heute beschlossen werden soll“. Er appellierte zudem in letzter Minute dafür, die Abstimmung noch einmal um zwei Wochen zu verschieben. Die SPD lehnte das ab.
Wahlrechtsreform: Intensive Diskussion im Bundestag vor Abstimmung
Ursprünglich wollte die Ampel das Parlament sogar wieder auf die im Bundeswahlgesetz genannte Sollgröße von 598 Abgeordneten reduzieren. Nachdem die Union den ersten Vorschlag von SPD, Grünen und FDP abgelehnt hatte, präsentieren die Ampel-Fraktionen eine neue Variante. Diese sorgt allerdings insbesondere bei der CSU für noch mehr Zorn.
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Video: dpa
Die Verkleinerung des Bundestags soll erreicht werden, indem auf Überhang- und Ausgleichsmandate ganz verzichtet wird. Die 299 Wahlkreise sollen bestehen bleiben. Ausschlaggebend für die Sitzverteilung sollen allein die Zweitstimmen sein. Nach den neuen Regeln kann es künftig vorkommen, dass ein Bewerber seinen Wahlkreis zwar direkt gewinnt, aber trotzdem nicht in den Bundestag einzieht. Dies erzürnt vor allem die CSU. Markus Söder hat auch bereits eine Verfassungsklage angekündigt. Bayern werde „auf jeden Fall“ vor das Verfassungsgericht in Karlsruhe ziehen, sagte der bayerische Ministerpräsident am Donnerstag in Berlin. Söder gehe davon aus, dass eine solche Klage große Aussicht auf Erfolg habe.
CDU, CSU und Linke kündigen Klage gegen die Wahlrechtsreform an
Auch die sogenannte Grundmandatsklausel soll gestrichen werden. Sie bewirkt, dass eine Partei auch dann nach ihrem Zweitstimmenergebnis in den Bundestag einzieht, wenn sie zwar die Fünf-Prozent-Hürde verfehlt, aber mindestens drei Direktmandate gewonnen hat.
Die Verkleinerung treffe alle Parteien gleichermaße, argumentierten SPD, Grüne und FDP. Die Reform sei damit fair und verfassungsgemäß. Für die Reform wird nun das Bundeswahlgesetz geändert. (mit dpa)
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