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#Wann Auszahlung der 300 Euro?

„Wann Auszahlung der 300 Euro?“




Bei der Energiepauschale der Bundesregierung wurden die Rentner vergessen – so die Kritik. Jetzt wurde eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro beschlossen.

Das Entlastungspaket der Ampel-Regierung hat viel Zuspruch bekommen. Die Energiekosten steigen rapide und die Bundesregierung reagierte angemessen, so die Meinung vieler. Allerdings gab es auch Kritik an den Entlastungen – vor allem in Bezug auf die Energiepauschale. Kritische Stimmen kommen vor allem wegen der Art der Verteilung der Energiepauschale. Jetzt wurde zusätzlich eine Einmalzahlung für Rentner beschlossen.

Energiepauschale schließt Rentner aus – aber stimmt das wirklich?

Die Energiepauschale beträgt 300 Euro. Sie wurde am 1. September an alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen der Steuerklassen 1 bis 5 ausgezahlt werden. Der Arbeitgeber hat das Geld als Zuschuss ausgezahlt, Selbstständige konnten die Steuer-Vorauszahlung um den Betrag senken. Das Prinzip schloss aber rund 21 Millionen Rentner in Deutschland aus. Doch auch für sie steigen die Energiekosten. Das kritisierten Ökonomen, Sozialverbände und die Rentner selbst.

Begründet wurde der Schritt hauptsächlich mit den üppigen Erhöhungen der Renten, welche zum 1. Juli 2022 in Kraft traten. Allerdings spielt hierbei auch die Inflation mit, welche für höhere Preise sorgt.

Video: dpa Exklusiv

Einmalzahlung für Rentner im Dezember

Doch die Ampelkoalition hatte sich Anfang September mit ihrem dritten Entlastungspaket auf die Energiepreispauschale für Rentner verständigt. Rentner erhalten demnach eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro, die bis zum 15. Dezember ausgezahlt werden soll. Der Betrag muss ebenso versteuert werden wie die bereits beschlossene Einmalzahlung von 300 Euro für alle aktiven Erwerbspersonen, die in der Regel mit dem Septembergehalt überwiesen wurde. Auch Rentner des Bundes erhalten die neue Direktzahlung. „Es wird sichergestellt, dass keine Doppelzahlung erfolgt“, heißt es im Beschluss des Koalitionsausschusses.

Energiepreispauschale für Rentner: Kein Antrag nötig

Etwa 20 Millionen Rentner werden von der Finanzspritze profitieren. Die Energiepreispauschale für Rentner erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Auch Menschen, die Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz bekommen, profitieren davon. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland.

Rentner müssen keinen Antrag stellen, um die Pauschale zu erhalten. Die Einmalzahlung erfolgt automatisch durch die Rentenzahlstellen. Die Gesamtkosten der Energiepreispauschale für Rentner werden auf 6,4 Milliarden Euro beziffert, die der Bund trägt.

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