#Wann kann man in Rente gehen?
Inhaltsverzeichnis
„Wann kann man in Rente gehen?“
Schwerbehinderte Menschen können früher in Rente gehen, müssen aber teilweise mit Abschlägen rechnen. Alle Informationen dazu finden Sie im Artikel.
Wann kann man mit einer Schwerbehinderung in Rente gehen?
Menschen, die eine Schwerbehinderung haben können mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen, wenn sie 1964 oder später geboren wurden. Der Ruhestand ist auch schon ab 62 Jahren möglich, dann wird allerdings ein Teil der Rente abgezogen.
Bei Jahrgängen zwischen 1952 und 1963 erhöht sich die Altersgrenze für eine Rente ohne Abschläge schrittweite von 63 auf 65 Jahre. Parallel dazu steigt nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung die Altersgrenze für eine Rente mit Abschlägen von 60 auf 62 Jahre.
Wer vor der regulären Altersgrenze in Rente gehen will, muss damit rechnen, dass für jeden Monat 0,3 Prozent der Rente abgezogen werden, maximal können das 10,8 Prozent sein. Dieser Abzug bleibt dauerhaft bestehen, auch wenn die Regelaltersgrenze für die Rente erreicht ist.
Wichtig ist, dass frühzeitig an die Zeit nach dem Arbeitsleben gedacht wird, damit das Geld im Alter reicht. Ob das der Fall ist, lässt sich nachprüfen. Rentner können sich 2023 wieder über Rentenerhöhungen freuen. Zudem gibt es einige Zuschüsse, die Rentnerinnen und Rentner beantragen können und außerdem einen Härtefallfonds.
Möglich ist auch, in der Rente noch einen Nebenjob anzunehmen. Dabei muss lediglich die Hinzuverdienstgrenze beachtet werden.
Lesen Sie dazu auch
Wann gelte ich als schwerbehinderter Mensch?
Als schwerbehinderter Mensch gilt, wer mindestens eine Behinderung von 50 Prozent hat. Das Versorgungsamt stellt fest, ob eine Schwerbehinderung vorliegt. Eine Schwerbehinderung kann mit einem Schwerbehindertenausweis belegt werden.
Wichtig ist, dass die Schwerbehinderung zum Rentenbeginn vorliegt. Sollte sie später wieder wegfallen, ist das für den Rentenanspruch unerheblich.
Rente mit Schwerbehinderung: Wie lange muss ich versichert sein?
Schwerbehinderte Menschen können erst dann in Rente gehen, wenn sie die Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt, erfüllt haben. Bei dieser Personengruppe liegt die Zeit bei 35 Jahren.
Zur Wartezeit zählen laut Deutscher Rentenversicherung folgende Punkte:
- Beiträge zur Rentenversicherung aus einer Beschäftigung oder einer selbstständigen Tätigkeit (dazu zählen auch ganze Monate, in denen Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II (Zeitraum von Januar 2005 bis Dezember 2010) und Übergangsgeld bezogen wurde)
- Beiträge, die freiwillig und alleine gezahlt wurden
- Zeiten für die Kindererziehung für die ersten 2,5 bis drei Jahre
- Monate, die für häusliche Pflege verwendet wurden (nicht erwerbsmäßig)
- Monate aus einem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung
- Beiträge für Minijobs, die zusammen mit dem Arbeitgeber entrichtet wurden (Beiträge für Minijobs, die nur der Arbeitgeber gezahlt hat, zählen lediglich anteilig)
- Monate aus einem Rentensplitting bei Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartnern
- Ersatzzeiten (Beispielsweise Monate, in denen Personen in der DDR politisch verfolgt wurden)
- Anrechnungszeiten: Monate, in denen keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden konnten. Zum Beispiel wegen Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Schulausbildung und Studium
- Berücksichtigungszeiten: Zum Beispiel die Zeit, in der ein Kind erzogen wird, das noch nicht zehn Jahre alt ist.
Ob diese Voraussetzungen bereits erfüllt sind oder das in Zukunft noch möglich ist, ist der Rentenauskunft zu entnehmen. Diese schickt die Deutsche Rentenversicherung allen Versicherten ab dem 50. Lebensjahr automatisch zu.
Rente mit Schwerbehinderung: Andere Altersrenten
Wer bis 1957 geboren wurde kann gegebenenfalls die Altersrente für besonders langjährig Versicherte schon zu einem früheren Zeitpunkt in Anspruch nehmen, ohne Abschläge hinnehmen zu müssen. Ein Beratungsgespräch, zum Beispiel bei der Deutschen Rentenversicherung, bringt darüber Klarheit.
Regulärer Rentenstart für schwerbehinderte Menschen
Bis 2029 steigt die Altersgrenze der Rente für schwerbehinderte Menschen ohne Abschläge auf 65 Jahre. Wer vor 1964 geboren wurde, kann schon früher in Rente gehen. Die Tabelle zeigt, mit welchem Geburtsjahr und welchem Alter Sie wann in Rente gehen können.
Tabelle: Rente mit Schwerbehinderung
Jahrgang | Alter (Jahr + Monate) | Rentenstart zwischen (Monat/Jahr) |
1958 |
64 |
01/2022–01/2023 |
1959 |
64 + 2 |
03/2023–03/2024 |
1960 |
64 + 4 |
05/2024–05/2025 |
1961 |
64 + 6 |
07/2025–07/2026 |
1962 |
64 + 8 |
09/2026–09/2027 |
1963 |
64 + 10 |
11/2027–11/2028 |
Ab 1964 |
65 |
Ab 1/2029; immer nach Vollendung des 65. Lebensjahres |
Tabelle: Vorzeitiger Rentenstart für schwerbehinderte Menschen
Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, kann das tun, muss aber mit Abschlägen rechnen. In den Tabellen können Sie nachverfolgen, wie viel Verlust es für ein, zwei und drei Jahre früherer Rentenbeginn gibt.
Ein Jahr früher in Rente: 3,6 Prozent Abschlag
Jahrgang | Alter (Jahr + Monate) | Rentenstart zwischen (Monat/Jahr) |
1959 |
63 + 2 |
03/2022–03/2023 |
1960 |
63 + 4 |
05/2023–05/2024 |
1961 |
63 + 6 |
07/2024–07/2025 |
1962 |
63 + 8 |
09/2025–09/2026 |
1963 |
63 + 10 |
11/2026–11/2027 |
1964 |
64 |
01/2028–01/2029 |
Zwei Jahre früher in Rente: 7,2 Prozent Abschlag
Jahrgang | Alter (Jahr + Monate) | Rentenstart zwischen (Monat/Jahr) |
1960 |
62 + 4 |
05/2022–05/2023 |
1961 |
62 + 6 |
07/2023–07/2024 |
1962 |
62 + 8 |
09/2024–09/2025 |
1963 |
62 + 10 |
11/2025–11/2026 |
1964 |
63 |
01/2027–01/2028 |
Drei Jahre früher in Rente: 10,8 Prozent Abschlag
Jahrgang | Alter (Jahr + Monate) | Rentenstart zwischen (Monat/Jahr) |
1961 |
61 + 6 |
07/2022–07/2023 |
1962 |
61 + 8 |
09/2023–09/2024 |
1963 |
61 + 10 |
11/2024–11/2025 |
1964 |
62 |
01/2026–01/2027 |
Wer sich dazu entscheidet seinen Lebensabend im Ausland zu verbringen, hat eine große Auswahl an attraktiven Ländern für Rentner. Dabei sollten allerdings einige Dinge beachtet werden, damit es nicht zu Abschlägen kommt.
Warum fallen Abschläge an, wenn ich früher in Rente gehe?
Wer früher in Rente gehen möchte, muss für jeden vorzeitigen Monat vor der regulären Altersgrenze, einen Abschlag von 0,3 Prozent in Kauf nehmen. Grund dafür ist, dass Versicherte, die früher in Rente gehen diese länger beziehen. Die Abschläge sollen das wieder ausgleichen. Wer allerdings nie gearbeitet hat, muss auch mit deutlichen Auswirkungen auf die Rente rechnen.
Übrigens: Über die Rente kursieren viele Irrtümer und Mythen, auf die man nicht hereinfallen sollte.
Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.
Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.
Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.