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#Was der „Spiegel“ über Till Lindemann und Rammstein berichten darf



Der Sänger der Band „Rammstein“, Till Lindemann.

Bild: Laif

Der Anwalt des „Rammstein“-Sängers Till Lindemann lässt vor Gericht einen Teil des „Spiegel“-Berichts zu Vorwürfen sexueller Übergriffe verbieten, doch erhebliche Aussagen bleiben bestehen.

Der Anwalt von Till Lindemann, dem Sänger der Band „Rammstein“, hat vor dem Landgericht Hamburg einen Teilerfolg gegen den „Spiegel“ errungen. Er hat eine einstweilige Verfügung gegen das Magazin erwirkt. Bestimmte Passagen des Artikels „Sex, Macht Alkohol – Was die jungen Frauen aus der ,Row Zero’ berichten“ sind untersagt, weitere Teile des Berichts bleiben jedoch bestehen (Az.: 324 O 228/23).

Michael Hanfeld

verantwortlicher Redakteur für Feuilleton Online und „Medien“.

Dem Magazin sei untersagt, „den Verdacht zu erwecken, Till Lindemann habe Frauen bei Konzerten der Gruppe ,Rammstein’ mithilfe von K.O.-Tropfen/Drogen/Alkohol betäubt oder betäuben lassen, um ihm zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an den Frauen vornehmen zu können“, teilt der Anwalt des Musikers mit. Für diesen schwerwiegenden Verdacht fehle es nach Ansicht des Gerichts am erforderlichen Mindestbestand an Beweistatsachen.

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