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#Was müssen Krypto-Miner in Deutschland beachten

„Was müssen Krypto-Miner in Deutschland beachten“

Falls der Miner gewinnbringendes Solo-Mining betreibt, geht das BMF davon aus, dass er gewerbliche Einkünfte erzielt. Die Einzelfallprüfung ist hier zulässig.

Es müssen vier Tatbestände positiv gegeben sein, um von gewerblichen Mining auszugehen: 

In diesem Fall hat der Miner Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Er muss ein Gewerbe anmelden, eine Gewinnermittlung erstellen und eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Die Gewinne aus der Veräußerung oder dem Tausch muss der Miner versteuern. 

Allerdings ist es in Deutschland aufgrund der hohen Stromkosten sehr unwahrscheinlich, dass jemand tatsächlich gewinnbringende und nachhaltig Solo-Mining betreibt. Immerhin darf der Miner –  wie schon oben erwähnt – von seinen Einkünften die Kosten, die ihm für das Mining entstehen, als Betriebsausgaben abziehen.

Das Pool-Mining ist steuerlich sehr komplex. Je nach Art der Tätigkeit werden Gewinne entweder als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder als Leistungen versteuert. Die Miner müssen unbedingt vorab klären, wo der Pool ansässig ist. Wenn in Deutschland, dann muss der Miner herausfinden, wer die gesonderte und einheitlichen Feststellungserklärungen erstellt. Wenn der Pool im Ausland ihren Sitz hat, dann muss man sich informieren, welche Pflichten im Bezug auf das Pool-Mining dort bestehen. Für diese Mining-Form ist es ratsam, einen auf dieses Thema spezialisierten Steuerberater zu fragen.

Anmerkung: Pool-Mining muss allerdings von den sogenannten Staking-Pools unterschieden werden, denn für letztere hat das neue BMF-Schreiben vom 10. Mai klargestellt, dass Investitionen in diese keinerlei Mitunternehmerschaft konstituieren. Zudem wird bei Staking-Vorgängen ohne Blockerstellung sogar keine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt.

Beim Cloud-Mining gibt es auch einige Besonderheiten. Hier übt der Cloud-Miner keine selbstständige Tätigkeit aus, da er in der Regel keinen Zugriff auf die Hardware hat. Außerdem darf der Cloud-Miner keine Hardware-Einstellungen verändern oder auf eine andere Kryptowährung wechseln. Das bedeutet, diese Mining-Form kann als Kapitalanlage betrachtet werden und Gewinne sind als Einkünfte aus sonstigen Leistungen zu versteuern. Entscheidend hier ist, ob Cloud-Mining gewerblich oder als Hobby betrieben wird. Die Einordnung als gewerbliche Tätigkeit hängt davon ab, ob die Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs vorliegen (zum Beispiel, ob die Blockerstellung auf Wiederholung angelegt ist).

Die Besteuerung von Gewinnen aus Helium-Mining ist noch nicht eindeutig geklärt. Die Gewinne können entweder unter die sonstigen Einkünfte oder unter gewerbliche Einkünfte fallen.  

Achtung: Zusätzlich betrachtet das Bundesministerium der Finanzen Krypto-Assets, die durch Mining zugeflossen sind, als Anschaffungsvorgänge. Wenn du sie später veräußerst, muss du sie auch versteuern. Die Haltefrist trifft hier aber wie gewohnt zu.

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