#Wer beim Parken das macht, muss mit dem Hass anderer Autofahrer und einer Strafe rechnen
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„Wer beim Parken das macht, muss mit dem Hass anderer Autofahrer und einer Strafe rechnen“

Es gibt Regeln im Straßenverkehr, die kaum jemand oder gar niemand kennt. Oder wusstest du, dass in einer Spielstraße zwar Schrittgeschwindigkeit gilt, aber niemand, nicht einmal die Straßenverkehrsordnung, weiß, wie schnell Schrittgeschwindigkeit ist? Zudem wird einem nicht einmal in der Fahrschule beigebracht, dass man auch bei Rot fahren darf, wenn man eine bestimmte Zeit an der Ampel gewartet hat. Hier haben wir alle Details dazu, wann man bei Rot fahren darf. Und auch beim Parken gibt es in Deutschland Regeln und Gesetze. So wie das folgende. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld und dem Hass anderer Autofahrer rechnen.
Parken: So nicht!
Parkplätze sind oft, vor allem in überfüllten Großstädten, Mangelware. Wer einen ergattert, zahlt auch gerne einen Euro oder mehr pro 20 Minuten. Umso ärgerlicher ist es, wenn jemand sein Auto so abstellt, dass er oder sie zwei Parkplätze blockiert. Das mag mit Arroganz, einem zu großen Auto oder Unfähigkeit zu tun haben. Doch eines ist dabei gewiss: Der Hass anderer Autofahrer ist einem dabei sicher. Während mancher einem nur eine „nette“ Nachricht hinter den Scheibenwischer klemmt, reagieren andere extremer und schrecken auch nicht vor dem Schlüssel am Autolack zurück. Doch ob so oder so: Wer beim Parken sein Auto auf zwei Parkplätzen abstellt, muss auch mit einer Geldbuße rechnen.
→ Heftige Strafe: Wer das vor einer roten Ampel macht, muss tief in die Tasche greifen
Laut Straßenverkehrsordnung sind Autofahrer dazu verpflichtet, „platzsparend“ zu parken. Zwei Parkplätze zu blockieren, auch wenn vom zweite nur ein Teil blockiert ist, ist alles andere als platzsparend. Blockierst du mit deinem Auto zwei oder sogar noch mehr Parkplätze, droht dir laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro.
Auch dieser „Trick“ wird bestraft
Wer ein großes Auto hat oder es sich einfach herausnimmt, sein Fahrzeug auf mehreren Parkplätzen zu parken, kommt auch dann nicht um eine Strafe herum, wenn er oder sie mehrere Parkscheine löst. Ein Parkschein berechtigt einen lediglich dazu, sein Auto abzustellen und ist keine Parkplatzmiete. Auch wenn man mehrere Parkscheine löst, darf man mit dem eigenen PKW nicht mehrere Parkplätze blockieren. Ansonsten droht ebenfalls die oben genannte Strafe.
Bildquellen
- Strafsteuer: SUV-Fahrer sollen mehr zahlen!: Adam Acosta / Unsplash
- Wer beim Parken das macht, muss mit dem Hass anderer Autofahrer und einer Strafe rechnen: Possessed Photography / Unsplash
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