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#Wer darf bei Bauvorhaben mitreden?

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Wer darf bei Bauvorhaben mitreden?

Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie sind nur gut, wenn sie zum erwünschten Ergebnis kommen. Das scheint das Credo selbst vieler Grüner zu sein, die doch eigentlich als grundsätzliche Befürworter von Partizipation gelten. In Hamburg-Nord jedenfalls regiert der Bezirksamtsleiter Michael Werner-Boelz, der jüngst durch das Verbot des Baus von Einfamilienhäusern bundesweite Bekanntheit erlangte, lieber durch, wenn es darauf ankommt. Obwohl die Planungshoheit beim Bezirk liegt, ließ er sich vom rot-grünen Senat anweisen, im Stadtteil Langenhorn ein Neubaugebiet im Geschosswohnungsbau zu errichten. Die Absicht hinter der erbetenen Intervention von oben ist nicht schwer zu durchschauen: Sie macht ein lokales Bürgerbegehren unmöglich, das darauf hinwirken könnte, das betroffene Landschaftschutzgebiet mit seinen Kleingärten unangetastet zu lassen oder dort gar Einfamilienhäuser zu planen.

Matthias Alexander

In Frankfurt ist es ziemlich genau umgekehrt gelaufen, mit der Einbindung des Souveräns hatten es die Grünen aber auch hier nicht so. Im Stadtteil Nordend wurden Bürger an der Planung eines Neubaugebiets namens Günthersburghöfe beteiligt. Auf dem Papier entstand ein ökologisches Musterviertel mit vielen Sozialwohnungen. Die geplante Bebauung ist hoch verdichtet, um für Urbanität zu sorgen und zugleich möglichst viel Grünfläche zu erhalten. Doch das Ergebnis passte vielen Grünen nicht, die jede Bebauung ablehnen. Wie praktisch, dass in ihrer Partei faktisch das imperative Mandat gilt. In einer Mitgliederversammlung setzten sich die Gegner des Bauprojekts durch, die Parteiführung drehte eilfertig bei.

Mangelnde Repräsentativität

Hamburg und Frankfurt sind nur zwei Beispiele dafür, dass die Partizipation in der Krise ist. In der gängigen Form, in der die Teilnahme an einem Bürgerforum theoretisch allen offensteht, leidet die Bürgerbeteiligung regelmäßig unter ihrer mangelnden Repräsentativität. Es engagieren sich überwiegend Bedenkenträger und persönlich Betroffene, die ihre Einwände als Ausdruck von Sorge um das Allgemeinwohl verbrämen. Da geben sich dann Bürger mit ebenso viel Zeit wie Selbstbewusstsein gegenseitig die Stichworte. Bürgerbegehren wiederum sind zwangsläufig unterkomplex, weil sie ihr Anliegen in die Form einer Frage kleiden müssen, die mit ja oder nein zu beantworten ist.

Auch der richtige Zeitpunkt für eine Intervention der Bürger ist schwer zu treffen. Das ist das große Paradox der Partizipation: Wenn ein Projekt am Anfang steht und noch leicht zu beeinflussen wäre, fällt das Interesse der Bürger mangels Anschaulichkeit gering aus. Nimmt es konkrete Züge an, regt sich Protest, dessen Kritikpunkte sich aber nur schwer in die fortgeschrittene Planung integrieren lassen.

Es liegt nahe, aus dieser doppelten Dysfunktionalität den Schluss zu ziehen, es bei der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung von Betroffenen und Trägern öffentlicher Belange zu belassen. Wer, wie Werner-Boelz in Hamburg, weiß, was er will, und das zügig zu verwirklichen gedenkt, muss beinahe so denken. Andererseits wollen sich in Zeiten polarisierter Debatten viele Politiker der Mehrheitsfähigkeit ihrer Position in einer Sachfrage versichern. Sie sind dankbar für ein plebiszitäres Korrektiv in der repräsentativ verfassten Demokratie.

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