#Wie die Stechuhr den Beschäftigten schaden kann
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„Wie die Stechuhr den Beschäftigten schaden kann“
Über Werbeagenturen hält sich das Klischee, dass dort oft bis in den Abend an Kampagnen gefeilt und um Etats gerungen wird. Und auch die Partys, mit denen Erfolge gefeiert werden, sind legendär. Begriffe wie Arbeitszeiterfassung und Stechuhr passen nicht in dieses Bild. So wundert es nicht, dass das jüngst gesprochene Urteil des Bundesarbeitsgerichts, wonach alle Unternehmen die Arbeitszeit all ihrer Angestellten erfassen sollen, bei einem Branchentreffen auf Kopfschütteln stößt. „Das passt für die Schweineschlachtereien, aber doch nicht für uns“, wettert der Chef einer Agentur, der seinen Namen dazu aber doch lieber nicht in der Zeitung lesen möchte. In Zeiten von New Work, bei dem es um Agilität, mobiles Arbeiten und kreative Prozesse geht, sei das Urteil für die Branche die falsche Entscheidung zur falschen Zeit. In Schwierigkeiten werde es sein Unternehmen eher nicht bringen, denn die von den Mitarbeitern geleisteten Arbeitsstunden würden ja schon heute auf die entsprechenden Kundenkonten gebucht. Daher sei ohnehin transparent, wer wie viel arbeitet.
So sieht es auch Helmut Hechler, Finanzchef der Kreativagentur Ogilvy Deutschland mit Sitz in Frankfurt, die Werbekampagnen für Marken wie Milka, Deutsche Bahn, Aldi und Coca-Cola entwickelt. Das Urteil betreffe lediglich die vollständige Erfassung der Arbeitszeiten, teilt er auf Anfrage mit. „Fachleute gehen davon aus, dass hiermit das Nachhalten von Beginn und Beendigung der Tagesarbeitszeit gemeint ist; somit könnte die gute alte Stechuhr in der deutschen Wirtschaft ihre Renaissance erleben“, meint Hechler und fügt hinzu: „Dies gesetzlich zu regeln ist in Zeiten von New Work ein interessantes Unterfangen.“ Das sei nur mithilfe digitaler Lösungen machbar. „Wir haben bei Ogilvy bereits einen hohen Grad an Digitalisierung erreicht, sodass ein weiterer kleiner digitaler Baustein kein ernsthaftes Problem darstellt.“
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