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#1&1 bekommt Schützenhilfe vom Kartellamt

1und1 1&1; ©1&1 Telecommunication SE
©1&1 Telecommunication SE

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Bei seinem schwierigen Markteintritt als vierter deutscher Handynetz-Betreiber springt das Bundeskartellamt dem Telekommunikationsanbieter 1&1 bei.

Im September hatte die Bundesnetzagentur vorgeschlagen, auf die übliche Frequenzauktion zu verzichten – das wäre ein Rückschlag für 1&1, das für sein eigenes, im Aufbau befindliches Netz zusätzliche Frequenzen braucht. Statt Versteigerung würden jetzige Nutzungsrechte verlängert – und 1&1 bliebe dabei außen vor. In einem Positionspapier äußert das Kartellamts nun Kritik an dem Vorhaben der Netzagentur und warnt vor negativen Folgen für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Nachteile für 1&1 bei Ausfall der Frequenzauktion

Funkmast; © TRFilm - stock.adobe.com
© TRFilm – stock.adobe.com

1&1 ersteigerte 2019 erstmals eigenes Mobilfunk-Spektrum und baut damit derzeit sein eigenes Handynetz auf. Hierbei kommt die Firma langsamer voran als gedacht. Bisher nutzt die Firma die Netze von Wettbewerbern und zahlt dafür Miete. Bei einer für 2024 erwarteten Auktion wollte 1&1 nachrüsten und weitere Frequenzblöcke auf anderen Bändern hinzukaufen. Sollte diese Auktion tatsächlich ausfallen, käme 1&1 zusätzlich unter Druck. Die im Raum stehende Verlängerung würde den Marktneuling gegenüber den etablierten Mobilfunknetzbetreibern entscheidend benachteiligen, mahnt das Kartellamt. Bereits getätigte Investitionen würden entwertet.

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Verbraucherschützer und andere Branchenexperten versprechen sich von dem vierten deutschen Handynetzbetreiber Impulse für den Wettbewerb – die Verbraucher hätten mehr Auswahl und bessere Angebote als heute.

Die Wortmeldung des Bundeskartellamts geschieht im Rahmen einer Konsultationsphase nach Publikation des Netzagentur-Vorschlags. Die Wettbewerbshüter haben hierbei zwar nur eine Nebenrolle, das letzte Wort hat die Netzagentur. Dennoch wird der Meinung von Deutschlands obersten Wettbewerbshütern durchaus Gewicht beigemessen.

Bildquelle:

  • Funkmast: © TRFilm – stock.adobe.com
  • df-1und1: 1&1 Telecommunication SE

Von

dpa / Redaktion digitalfernsehen.de

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