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#Bundestag lehnt beide Gesetzentwürfe ab

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Der Bundestag hat beide Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Sterbehilfe am Donnerstag im Plenum durchfallen lassen. Zunächst verwarfen die Abgeordneten den eher restriktiven Entwurf um den SPD-Abgeordneten Lars Castellucci; 304 Ja-Stimmen standen 363 Ablehnungen gegenüber. In einem zweiten Durchgang erhielt dann auch der liberale Entwurf um die Abgeordneten Renate Künast (Grüne) und Katrin Helling-Plahr (FDP) keine Mehrheit. Für diesen Entwurf stimmten nur 287 Abgeordnete, 375 waren dagegen. Damit lässt die erwartete Neuregelung der Suizidbeihilfe weiter auf sich warten.

Eine Reform war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht das alte Gesetz vor gut drei Jahren verwarf. Im Jahr 2015 hatte der Bundestag die geschäftsmäßige Sterbehilfe unter Strafe gestellt; mit der Regelung sollte vor allem den umstrittenen Sterbehilfevereinen die Arbeit in Deutschland erschwert werden. Das Verfassungsgericht entschied jedoch, dass dadurch das Grundrecht auf einen selbstbestimmten Tod verletzt werde. Jeder Mensch habe, unabhängig von Alter und etwaigen Erkrankungen, das Recht, beim Sterben die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.

Eine Verpflichtung zum Beispiel für Ärzte, Sterbewilligen beim Suizid zu helfen, leiteten die Karlsruher Richter daraus aber nicht ab. Das Gericht legte dem Gesetzgeber nahe, einen möglichen Missbrauch der Sterbehilfe durch ein Schutzkonzept zu verhindern. So müsse etwa gewährleistet sein, dass der Sterbewille des Betroffenen beständig und frei verantwortlich ist. Alte und Kranke sollten sich unter keinen Umständen zum Suizid gedrängt fühlen.

Wer stellt den freien Willen fest?

Helling-Plahr hatte am Donnerstag vor der Abstimmung gesagt, es gebe viele Menschen, die sich Sicherheit wünschten, selbstbestimmt gehen zu dürfen, wenn für sie der richtige Zeitpunkt gekommen sei. Dabei dürfe man „nicht schon wieder mit dem Strafrecht drohen“. Sie bezog sich damit auf den anderen Gesetzentwurf, der am Donnerstag zur Abstimmung stand. Dieser sah eine restriktivere Regelung der Sterbehilfe vor. Der Vorschlag einer Gruppe um Castellucci wollte die sogenannte geschäftsmäßige Sterbehilfe – also jene Form der Suizidbeihilfe, die unabhängig von einem etwaigen wirtschaftlichen Interesse auf Wiederholung angelegt ist – abermals verbieten und nur unter bestimmten Auflagen erlauben. Eine solche Ausnahme lag dem Entwurf zufolge vor, wenn ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie den Sterbewilligen im Abstand von drei Monaten untersucht und feststellt, dass dieser den Sterbewunsch in freier Verantwortung äußert.

Castellucci sagte am Donnerstag für die Gruppe, es gelte, den begleiteten Suizid zu ermöglichen, ihn aber nicht zu fördern. Die Gruppe um Künast und Helling-Plahr wollte es Sterbewilligen erleichtern, an entsprechende Medikamente und Betäubungsmittel zu gelangen, mit denen ein Suizid möglich ist. Laut dem Entwurf sollte ein Arzt die entsprechenden Medikamente unter bestimmten Voraussetzungen verschreiben dürfen. Voraussetzung war eine umfangreiche medizinische Aufklärung. Auch musste ein Sterbewilliger dem Arzt eine aktuelle Bescheinigung über ein Gespräch in einer Beratungsstelle vorlegen.

Vor der Abstimmung hatte es bereits Kritik am Verfahren gegeben. Die Union forderte, dass die Abstimmung verschoben werden soll. Die Debatte über ein solch wichtiges Thema wie die Sterbehilfe solle nicht unter dem Druck der letzten Plenarwoche vor der Sommerpause geführt werden, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. Die Öffentlichkeit sei darauf nicht vorbereitet. Auch Ärztepräsident Klaus Reinhardt beklagte „Hektik, Eile und Oberflächlichkeit“ beim Gesetzgebungsprozess und sprach sich dafür aus, das Votum zu vertagen. Die Erfurter Regionalbischöfin der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, Friederike Spengler, sprach sich gegen eine Abstimmung an diesem Donnerstag aus. Beide Gesetzentwürfe seien nicht ausreichend diskutiert worden, sagte Spengler.

Neben den zwei Entwürfen liegt dem Bundestag ein gemeinsamer Antrag beider Gruppen vor, der angesichts von rund 9000 Suiziden im Jahr einen Ausbau von Vorbeugungsangeboten fordert. Unter anderem solle ein bundesweiter Präventionsdienst etabliert werden, der Menschen mit Suizidgedanken und Angehörigen rund um die Uhr online und mit einer einheitlichen Telefonnummer Kontakt zu geschulten Ansprechpartnern ermöglicht.

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, nannte es „kein gutes Ergebnis“, dass es keine neue Regelung gebe. „Die ethischen Herausforderungen eines assistierten Suizids wurden anscheinend nicht ausreichend genug geklärt.“

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