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#Ein Verkauf unter dem Druck der Verfolgung

Ein Verkauf unter dem Druck der Verfolgung

Die nationalsozialistische Herrschaft war nicht nur eine Herrschaft von Mördern. Sie war auch eine Herrschaft von Räubern. Zwischen 1933 und 1945 wurden in Deutschland und weit darüber hinaus Hunderttausende Kulturgüter, Grundstücke und Unternehmen unter dem Druck der Nationalsozialisten verkauft, beschlagnahmt, gestohlen. Ein wichtiges Anliegen der Alliierten war die Rückabwicklung dieses Beutezuges, insbesondere der berüchtigten „Arisierungen“. 1947 erging Gesetz Nr. 59 der amerikanischen Militärregierung, das das Ziel verfolgte, „feststellbare Vermögensgegenstände“ an die Verfolgten zurückzuerstatten. Durch eine Beweislastverschiebung und den Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs kam es den Opfern des NS-Regimes weit entgegen. Grundstücke und Unternehmen waren zumeist nicht schwer „feststellbar“, weil über sie öffentliche Register geführt werden. Das Schicksal geraubter Kunstsammlungen dagegen ließ sich oft erst nach Jahrzehnten aufklären; vieles ist bis heute im Dunkeln.

Das war einer der Gründe, warum sich 1998 auf Initiative der Vereinigten Staaten 44 Staaten dazu verpflichteten, das Problem von Raubkunst und seiner Rückerstattung noch einmal aufzugreifen. Auch Deutschland bekannte sich zu dieser Aufgabe. Da juristische Ansprüche auf entzogene Kunstwerke zu diesem Zeitpunkt kaum mehr durchsetzbar waren, sollten Streitigkeiten einer „fairen und gerechten Lösung“ zugeführt, also nach vorwiegend außerrechtlichen Kriterien behandelt werden. In der Folge erarbeitete man in Deutschland daraufhin die sogenannte Handreichung, die, unter oftmals wörtlicher Wiederholung der alliierten Gesetzgebung, definierte, was als „NS-verfolgungsbedingter Entzug“ gelten konnte. Als Schiedsinstanz wurde die Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz, eingerichtet, um eine Prüfung nach der Handreichung um ethisch-moralische und politische Erwägungen zu ergänzen.

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