Nachrichten

#40-jähriger Familienvater wird wegen beantragter Eigenheimzulage angeklagt

„40-jähriger Familienvater wird wegen beantragter Eigenheimzulage angeklagt“




Ein Familienvater soll unberechtigt eine Eigenheimzulage und Baukindergeld beantragt haben. Dafür landete der 40-Jährige in Augsburg vor Gericht.

Ein 40 Jahre alter Familienvater muss sich vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten. Er soll versucht haben, eine Eigenheimzulage in Höhe von 10.000 Euro sowie Baukindergeld in Höhe von 9000 zu erlangen, obwohl er für die staatliche Förderung nicht berechtigt war. Hat er den ihm vorgeworfenen Betrug quasi „unabsichtlich“ begangen oder doch nicht? Um diese Frage ging es in dem Verfahren.

Von den 10.000 Euro Eigenheimzulage hatte der Mann nichts erhalten, das wurde im Verfahren deutlich. Denn er hatte keine von ihm erforderlichen Belege über den rechtzeitigen Einzug ins neue Haus vorgelegt. Ein erster Teilbetrag des Baukindergelds in Höhe von 900 Euro war allerdings bei der Familie eingegangen, der Antrag wurde dann aber zurückgenommen und das Geld zurück überwiesen. Das Problem: Die Auszahlung des auf Antrag bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (Labo) erhältlichen Geldes ist daran gebunden, dass der Antragsteller bereits in der von ihm erworbenen Immobilie wohnt. So sei es zu lesen, wenn man entsprechend lange danach sucht, rechtfertigt Rechtsanwalt Sven Gröbmüller das Vorgehen seines Mandanten – aber auf den Antragsformularen stehe nichts davon.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Grafik von Flourish anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, können Canva UK Operations Ltd und Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Nun hatte der Angeklagte, Vater dreier kleiner Kinder, seinen Antrag exakt am 18. Dezember 2020 gestellt und abgeschickt. Da habe er auch schon die Schlüssel für eine von ihm in Königsbrunn gekaufte neue Wohnung erhalten, allein der Umzug habe noch ausgestanden. Es habe, vermutlich wegen Corona, Probleme beim Geldfluss gegeben, sagt der Angeklagte. Deshalb sei die Familie außerplanmäßig erst im März 2021 in die neue Wohnung eingezogen.

Angeklagter vor Augsburger Gericht: Er stand damals unter extremem Stress

Staatsanwaltschaft und Gericht wollen wissen, ob er noch schnell einen Antrag eingereicht hatte, um bei der Eigenheimzulage noch in die Förderung zu kommen, die zum 31. Dezember 2020 auslief? Nein, bekräftigt der 40-Jährige, davon habe er zu diesem Zeitpunkt nichts gewusst, er sei vielmehr von einer Fortsetzung des Programms ausgegangen. Er habe in dieser Zeit unter „extremem Stress“ gestanden, so der Angeklagte hinsichtlich seiner Mehrfachbelastung aus Beruf, Familie und Bauarbeiten. Der Mann erläutert, dass das Ausfüllen der Antragsformulare zu weiten Teilen sein Finanzberater vorab erledigt habe. 

Welche Angaben genau man am 18.12. noch in das Formular eingesetzt habe, daran könne er sich nicht mehr erinnern, so der Mann, der aber ziemlich sicher war, dass der Einzugstermin „21. Dezember 2020“ vom Berater eingefügt worden sei. Er selbst, so der Elektrotechniker, habe sich vor allem um die Renovierungsarbeiten im Haus gekümmert, bei der Buchhaltung habe er seinem Finanzberater vertraut. „Aber Sie haben den Antrag unterschrieben“, so Richter Christoph Prinke, „es ist allein ihr Antrag.“ Sagt es und stutzt, weil auch die Unterschrift der Ehefrau des Angeklagten auf den Formularen zu finden ist. Ob gegen diese ebenfalls ein Verfahren laufe, will der Richter von Staatsanwalt Markus Eberhard wissen. Der weiß nichts davon, auch nicht Rechtsanwalt Gröbmüller.

Richter Prinke schlägt vor, das Strafverfahren gegen den noch nicht vorbestraften Angeklagten gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig einzustellen. Der Angeklagte ist einverstanden, auszuhandeln bleibt die Höhe der Geldauflage. Hier bekommt der Alleinverdiener quasi einen Rabatt, als er zusichert, 1000 Euro innerhalb von drei Monaten in einer Summe zu überweisen. Den entsprechenden Beschluss diktiert der Richter abschließend statt eines Urteils fürs Protokoll.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!