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„9-Euro-Ticket im ICE: Das musst du beachten“

Generell gilt bei der Bahn bei jedem Ticket und auch bei Sparpreisen die Fahrgastrechte. Ist dein Zug verspätet und du erreichst dein Ziel mehr als 20 Minuten verspätet, darfst du einen anderen Zug nehmen. Das ist insbesondere auf dicht befahrenen Strecken wie zwischen Berlin und Hamburg, dem Ruhrgebiet oder der Rheinschiene nicht unwichtig zu wissen. Statt beispielsweise auf den verspäteten Eurocity aus Dresden zu warten, um von Berlin nach Hamburg zur fahren, darfst du einfach in den nächsten ICE springen.
Auch beim 9-Euro-Ticket hast du Fahrgastrechte, die sich im Prinzip ähnlich verhalten. Ist dein Regionalexpress stark verspätet, darfst du stattdessen mit dem ICE fahren. Doch Achtung: Wenn du mit dem 9-Euro-Ticket einfach in den ICE einsteigst, hast du kein gültiges Ticket.
Du musst für den Fall, dass du die Fahrgastrechte mit dem 9-Euro-Ticket in Anspruch nehmen willst, in jedem Fall und ohne Ausnahme zunächst eine Fahrkarte für den ICE kaufen. Diese sollst du dann anschließend beim Servicecenter Fahrgastrechte einreichen. Voraussetzung ist natürlich, dass auf deiner Strecke und an deinem Bahnhof alternativ zum Regionalexpress auch ein Fernverkehrszug fährt.
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Erst ICE-Fahrkarte kaufen, dann Geld zurückholen
Die Fahrgastrechte geltend zu machen, funktioniert bei der Bahn inzwischen sogar online über das Kundencenter. Dort musst du angeben, mit welchem Zug zu eigentlich fahren wolltest und wie du tatsächlich gefahren bist. Zusätzlich musst du deine ICE-Fahrkarte als Beleg einreichen. Solltest du das Ganze per Post machen, kopiere dir in jedem Fall vorher die Fahrkarte.
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Wichtig: Sollte der ausgefallene Regionalzug kein Zug der Deutschen Bahn sein, kann es, dass das Bahnunternehmen nicht an das Servicecenter Fahrgastrechte angeschlossen ist. Diese Unternehmen bearbeiten die Beschwerden und Erstattungen in der Regel selbst. Hier solltest du dich möglichst schon im Vorfeld informieren, wie hier das Verfahren funktioniert.
Alle Details zu den Fahrgastrechten bei der Bahn und auch, welche Unternehmen dem Servicecenter Fahrgastrechte angeschlossen sind, hat die Bahn auf ihrer Webseite zusammengefasst.
Bildquellen
- Ein Regionalexpress im Bahnhof Nürnberg: ArminEP / Pixabay
- ICE 4 der Deutschen Bahn: Deutsche Bahn
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