Nachrichten

#Wie man sich gegen Digital-Giganten wehrt

Wie man sich gegen Digital-Giganten wehrt

Kundige Beobachter der durch Big Data geprägten Rechtsszene stellen mit einiger Beklemmung fest, dass sich der Trend zu einer „Privatisierung des Rechts“ wegen der Digitalisierung nahezu aller Lebensbereiche durchsetzt. Das heißt, dass die von Big Data geschaffenen Vertragsordnungen an die Stelle eines vom Gesetzgeber geschaffenen Rechts treten. Sie bestimmen weitgehend autonom, was die Nutzer tun dürfen und welche Rechte und welche Pflichten ihnen zukommen.

Das Phänomen der „Privatisierung des Rechts“ beherrscht die sozialen Medien, aber auch die Beziehungen zwischen Plattform-Betreibern (Amazon, Google) und gewerblichen Nutzern, an deren Ende dann der Verbraucher als Käufer steht. Hier regiert fast schrankenlos die Vertragsgestaltungsfreiheit von „Gafa“ (Google, Apple, Facebook, Amazon). Der Nutzer muss sich fügen, und er tut es, weil eben der Grundsatz von „Tina“ gilt (there is no alternative). Die Marktmacht von „Gafa“ ist zu groß, zu drückend für die Gegenseite.

Maßnahmen der EU sind zu lasch

Der hier ins Rennen geschickte Begriff der „Privatisierung des Rechts“ bedeutet aber auch, dass Unternehmen die Gestaltung der Zukunft in die Hand nehmen. Der nationale wie auch europäische Gesetzgeber gibt den „Gesetzen“ der einseitig genutzten Vertragsfreiheit zugunsten von „Gafa“ weithin freien Lauf. Immer wieder bemühtes Beispiel: Die von der EU-Kommission angestrebte Besteuerung der in Europa erzielten Umsätze dieser vier Großen aus dem Silicon Valley bleibt eine Luftnummer; gelegentliche Zugriffe der Brüsseler Kommission im Rahmen des europäischen Kartellrechts schaffen keinen Ordnungsrahmen für die Zukunft, sondern ahnden – selten – vereinzelte Wettbewerbsverstöße.

Als extraterritorial tätige Unternehmen setzen diese Vertreter von Big Data einseitig Standards für neue Geschäftsmodelle. In ihnen herrschen die als Betriebsgeheimnis sorgsam gehüteten Algorithmen. Volker Boehme-Neßler, Professor für Medienrecht in Oldenburg, sprach schon vor Jahren hellsichtig von der „Macht der Algorithmen und der Ohnmacht des Rechts“.

Es gehört zu den unauslöschlichen Signaturen eines Algorithmus, dass seine Funktionsweise dem Außenstehenden unbekannt ist. Doch seine Auswirkungen sind ständig spürbar, etwa bei der Bewertung der Bonität eines Kunden, dem „Scoring“. Oder beim „Ranking“ der Nutzer von Plattformen (Google, Amazon, Ebay). Hier haben sich sogar die herben Worte vom „Amazon Law“ und vom „Google-Gefängnis“ ausgeprägt und spiegeln die Realität.

Keine ausgeglichenen Machtverhältnisse

Mit Wirkung vom 12. Juli dieses Jahres ist die europäische Plattform-Verordnung Nr. 2019/1150 auch in Deutschland als geltendes Recht in Kraft getreten. Ihr Ziel ist es, „ein faires, vorhersehbares, tragfähiges und vertrauenswürdiges Online-Geschäftsumfeld im Binnenmarkt sicherzustellen“. Das sind wohlklingende Worte. Geschützt werden sollen die gewerblichen Nutzer, vor allem mittelständische Unternehmen, die ihre Waren und Dienstleistungen auf den großen Plattformen vertreiben. Hier sieht die EU-Kommission mit Recht eine Abhängigkeit der Nutzer. Daher nimmt die Verordnung dieses rechtspolitische Ziel ins Visier: „Angesichts dieser wachsenden Abhängigkeit haben die Anbieter dieser Dienste häufig eine größere Verhandlungsmacht, die es ihnen gestattet, sich einseitig in einer möglicherweise unlauteren Weise zu verhalten, die den legitimen Interessen ihrer gewerblichen Nutzer und indirekt auch der Verbraucher in der Union schaden kann.“

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!