#Blitzer: Diese Regel kennen viele Autofahrer nicht
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Wer kennt es nicht: Man hat es eilig und ist nur wenige Kilometer pro Stunde zu schnell. Plötzlich fährt man durch ein helles Licht und weiß: Das könnte teuer werden. Doch längst gibt es ein Hilfsmittel. Apps für das Handy, die vor Radarfallen warnen. Sie wissen nicht nur, wo Starenkästen stehen, sondern zeigen oft auch mobile Blitzer an. Die Nutzung solcher Apps ist zwar illegal. Doch bislang gab es einen Trick. Ein Gericht hat nun aber entschieden: Auch dieser Trick verstößt gegen das Gesetz und der Fahrer muss eine Strafe zahlen, wenn er erwischt wird.
Blitzer: Was jetzt nicht mehr erlaubt ist
Warnt das Radio vor Radarfallen, ist das rechtlich in Ordnung. Lässt man sich als Autofahrer aber von einer App auf seinem Handy warnen, ist das verboten. Zwar ist das nicht logisch, jedoch ist die Rechtslage eben so. Paragraf 23 Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung verbietet es Autofahrern, während der Fahrt eine Blitzer-App zu benutzen. Kommt man in eine Polizeikontrolle und es stellt sich heraus, dass man so eine Blitzer-App nutzt, wird ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro fällig. Einen Punkt in Flensburg gibts obendrauf.
→ Neue Regel für Autofahrer ab jetzt: Wer das nicht dabei hat, muss zahlen
Allerdings scheint die Strafandrohung viele Autofahrer nicht zu beeindrucken. Wie eine Umfrage des Bitkom zeigt, nutze fast die Hälfte der befragten Auto- und Motorradfahrer eine Blitzer-App auf dem Handy oder ein Navigationsgerät mit Blitzer-Warnfunktion. Unklar war bislang aber, ob das Verbot solcher Blitzer-Apps auch für Beifahrer gilt. Denn: Das Verbot dieser Apps trifft laut Straßenverkehrsordnung nur auf den Fahrer eines Autos zu. Und während etwa die Stiftung Warentest einst noch sagte: „Es könnte demnach durchaus erlaubt sein, dass der Beifahrer eine Blitzer-App auf seinem Handy öffnet und nutzt“, ist genau das jetzt Geschichte.
Gericht verurteilt Autofahrer und spricht erstmals Klartext
Im Januar 2022 hatte die Polizei einen Autofahrer angehalten, als er deutlich zu schnell durch Heidelberg fuhr. Dabei entdeckten die Beamten, dass seine Beifahrerin auf ihrem Handy eine Blitzer-App nutzte. Die Polizei leitete ein Verfahren ein. Das Amtsgericht Heidelberg verhängte daraufhin eine Geldbuße von 100 Euro. Der Mann allerdings wollte die Strafe nicht zahlen und ging in Berufung. Schließlich habe nicht er als Autofahrer die Blitzer-App benutzt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies die Berufung nun aber zurück. Wie der ADAC berichtet, erklärte das Gericht die Strafe für rechtens. Die Straßenverkehrsordnung verbiete nicht nur einem Fahrer die Nutzung einer App mit Blitzer-Warnungen. Unzulässig sei auch, eine solche App auf dem Handy eines anderen Fahrzeuginsassen laufen zu lassen. Die bislang existierende Rechtsunsicherheit ist damit beseitigt.
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Bildquellen
- Blitzer und Polizeikontrollen? Davor haben Autofahrer wirklich Angst: Samuele Errico Piccarini / Unsplash
- Blitzer: Diese Regel kennen viele Autofahrer nicht: Manfred Richter / Pixabay
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