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Schuld daran ist keine Rentenkürzung im eigentlichen Sinne. Vielmehr steckt dahinter eine Erhöhung des sogenannten Zusatzbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung, die sich mit etwas Verzögerung auf die Rentenauszahlungen auswirkt.
Warum kommt ab März weniger Rente an?
Das System der gesetzlichen Krankenversicherung kennt zwei Arten von Beiträgen: den allgemeinen Beitragssatz, der für alle gleich ist, und den sogenannten Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell festlegt. Dieser Zusatzbeitrag ist zum 1. Januar 2026 bei fast allen gesetzlichen Krankenkassen gestiegen. Für Arbeitnehmer wirkte sich das sofort aus, denn hier wurde der höhere Beitrag schon mit dem Januargehalt verrechnet.
Bei Rentnern funktioniert das System etwas anders. Deine Krankenversicherungsbeiträge werden nicht vom Arbeitgeber, sondern direkt von der Deutschen Rentenversicherung aus der monatlichen Rente einbehalten und an die Krankenkasse weitergeleitet. Wegen interner Abrechnungsfristen entsteht dabei ein sogenannter Nachlaufeffekt: Die gestiegenen Beiträge für Januar und Februar wurden noch auf Basis des alten Beitragssatzes berechnet. Somit greift erst ab März der neue, höhere Satz von 2,9 statt 2,5 Prozent.
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Konkret bedeutet das: Rentnerinnen und Rentner zahlen die Hälfte des Zusatzbeitrags selbst, die andere Hälfte übernimmt die gesetzliche Rentenversicherung als sogenannter Beitragszuschuss. Steigt der Zusatzbeitrag beispielsweise um 0,8 Prozentpunkte, dann sinkt die Nettorente, also der tatsächlich ausgezahlte Betrag, um 0,4 Prozent. Bei einer monatlichen Bruttorente von 1.500 Euro sind das etwa 6 Euro weniger pro Monat. Für sich genommen klingt das überschaubar, summiert sich aber über das Jahr auf rund 72 Euro.
Was Rentner jetzt tun können
Wer über eine Beitragserhöhung seiner Krankenkasse verärgert ist, muss das nicht einfach hinnehmen. Das Sozialgesetzbuch räumt Versicherten in einem solchen Fall ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht ein. Das bedeutet: Wer seine Krankenkasse bisher nicht wechseln durfte, weil die reguläre Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen war, darf das jetzt dennoch tun, und zwar ohne weitere Wartezeit. Dieses Recht gilt unabhängig davon, ob man noch berufstätig ist oder bereits im Rentenalter.
Wer in die Krankenversicherung der Rentner, kurz KVdR, wechselt oder bereits Mitglied ist, kann laut Deutscher Rentenversicherung anlässlich des Rentenbeginns frei wählen, bei welcher Krankenkasse er sich versichert. Es lohnt sich daher, die Zusatzbeiträge verschiedener Kassen zu vergleichen. Denn die Unterschiede können durchaus mehrere Prozentpunkte betragen, was über ein Jahr gerechnet spürbar viel Geld ausmacht. Außerdem sollten Rentnerinnen und Rentner mit sehr kleinen Renten prüfen, ob sie Anspruch auf Grundsicherung oder staatliche Zuschüsse haben. In diesem Fall können die höheren Abzüge zumindest teilweise ausgeglichen werden.
Eine weitere wichtige Information: Die Deutsche Rentenversicherung wird die meisten Betroffenen nicht aktiv über die Veränderung informieren. Wer die Änderung nicht selbst erkennt und nachfragt, bleibt im Dunkeln. Es empfiehlt sich daher, die Rentenauszahlung ab März genau im Blick zu behalten und den neuen Betrag mit dem des Vormonats zu vergleichen.
Bildquellen
- strafgebuehr-beim-arzt: inside digital / KI-generiert / Thomas Kern
- rentenkuerzung: inside digital / KI-generiert / Thomas Kern
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