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#In Berlin fallen Privatversicherte durchs Raster

In Berlin fallen Privatversicherte durchs Raster

Weite Teile der Priorisierungsgruppe 1 sind schon gegen Covid-19 geimpft. Zugleich bleiben Präparate des Herstellers Astra-Zeneca liegen. Deshalb beginnt in einigen Bundesländern die Immunisierung der zweiten Gruppe: unter anderem Über-Siebzigjährige, Polizisten, chronisch Kranke sowie Mitarbeiter von Grund-, Förderschulen und Kindergärten. Für die aufgrund einer Vorerkrankung berechtigten Patienten sieht die Impfverordnung die Vorlage eines ärztlichen Attestes vor. Das aber ist aufwendig und hat in den ausstellenden Arztpraxen zu Widerstand geführt.

Christian Geinitz

Um den Patienten den Gang zum Arzt und den Medizinern die Bürokratie zu ersparen, hat sich in Berlin die Kassenärztliche Vereinigung (KV) mit der Senatsverwaltung für Gesundheit geeinigt, dass die KV anhand ihrer Abrechnungsdaten die Einladungen für chronisch Kranke zwischen 65 und 70 Jahren übernimmt. Impfberechtigt in dieser Gruppe seien etwa 60.000 Berliner, heißt es in einer Erklärung der KV. Die ersten Einladungen mit Terminbuchungscode sollen Ende der Woche verschickt werden.

Beamte, Lehrer und Übergewichtige sind außen vor

Das Verfahren hat aber mehrere Haken: Die Informationen aus Kliniken sowie jene zu unbehandelten Leiden wie Übergewicht fließen nicht mit ein. Vor allem aber schließt das Vorgehen Privatversicherte aus, über deren Abrechnungsdaten die KV nicht verfügt. Damit sind auch (ehemalige) Ärzte, Beamte und Landesbedienstete wie Polizisten oder Lehrer außen vor. Kritisch könnte das Vorgehen werden, wenn es auf jüngere Vorerkrankte ausgeweitet wird, die noch aktiv im Dienst sind. Dann fielen ausgerechnet diejenigen durch das Raster, die seitens ihres Dienstherrn besonders geschützt werden sollen und in der Pandemie an vorderster Front arbeiten: privatversicherte Ordnungskräfte, Lehrer oder medizinisch-pflegerisches Personal.

Auf diese Fallstricke weisen die privaten Krankenversicherungen (PKV) hin. Der Berliner Plan setze sich über die Corona-Impfverordnung hinweg, „denn der Kreis der Berechtigten, die über Impftermine informiert werden, wird auf gesetzlich Versicherte beschränkt“, sagt PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. „Damit würde der Senat Privatversicherte ausgrenzen, beispielsweise auch Beamtinnen und Beamte.“

„Datenschutzrechtlich problematisch“

Reuther nannte außerdem die geplante Nutzung ärztlicher Abrechnungsdetails „datenschutzrechtlich problematisch“ und richtete einen Appell an die Gesundheitsminister der Länder, die an diesem Montag mit Bundesminister Jens Spahn (CDU) beraten: „Anstatt mit derartigem Stückwerk zu arbeiten, sollten die Länder ein einheitliches, für alle praktikables Vorgehen vereinbaren.“ Die „abweichende Lösung“ Berlins sei unzulässig. „Damit wird der Rechtsanspruch auf Gleichbehandlung aller Bürger grob verletzt.“

Die PKV sei bereit, gemeinsam mit den gesetzlichen Kassen die Versicherten bestmöglich zu informieren. Beim Versand der Gutscheine für FFP2-Masken habe man auch eine schnelle und unbürokratische Lösung gefunden. Die KV Berlin bestätigte der F.A.Z., dass ihre Beauftragung nur für gesetzlich Versicherte gilt: „Wie die Impfeinladungen für die Privatversicherten in der genannten Gruppe oder für Landesbeamte durchgeführt werden, liegt in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Gesundheit und wird dort derzeit geklärt.“ Der Senat war seit Freitagabend für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

In Berlin sind schon 3,1 Prozent der Einwohner zweifach geimpft, das ist der höchste Wert hinter Rheinland-Pfalz. Im Bundesdurchschnitt sind es 2,4 Prozent.

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