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„Affäre um Dienstwohnung weitet sich aus“
In diesem Jahr sollte alles anders werden, aber „Wallpapergate“ lässt Boris Johnson auch im Januar keine Ruhe. Die Affäre um die Renovierung der Dienstwohnung in der Downing Street wird fortgeschrieben, seit Textnachrichten veröffentlicht wurden, die der Premierminister im November 2020 mit einem Parteispender ausgetauscht hat. Diese erhärten nicht nur den Verdacht, dass Johnson – entgegen seiner Aussagen – wusste, wie die Renovierung finanziert wurde. Sie geben, jedenfalls der Opposition, Anlass zur Vermutung, dass der Finanzier, Lord Brownlow, mit politischem Entgegenkommen belohnt wurde.
Britischen Premierministern stehen im Jahr 30.000 Pfund zur Verfügung, um ihre Dienstwohnung ästhetisch auf Stand zu halten. Spätestens Ende 2020 war Johnson und seiner heutigen Frau Carrie klar, dass ihre Renovierung diese Summe bei Weitem überschreitet. Um die mehr als 110.000 Pfund hohe Rechnung bezahlen zu können, die nicht zuletzt auf die Beschäftigung der Stardesignerin Lulu Lytle zurückging, wurde die Gründung einer Stiftung erwogen. Weil sich die Operation in die Länge zog und das Paar schon Aufträge vergeben hatte, begann Brownlow, der die Stiftung leiten sollte, die Rechnungen aus eigener Tasche zu zahlen.
Nach entsprechenden Medienberichten ließ Johnson seinen „Ethikberater“ Lord Geidt die Sache überprüfen. Das endete im vergangenen Frühjahr mit einer Unbedenklichkeitserklärung. Gleichzeitig beugte sich die Wahlkommission über den Fall. Die sah immerhin das Wahlgesetz wegen verdeckter Parteifinanzierung verletzt und verdonnerte die Tories zu einer Strafzahlung. Im Rahmen dieser Untersuchung kamen dann private Textnachrichten zutage, die Geidts Befund infrage stellten, dass Johnson über die Finanzierung nicht Bescheid gewusst habe. Per Whatsapp hatte Johnson direkt bei Brownlow nachgefragt.
Downing Street Nr. 10 in London im Dezember
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Bild: EPA
Diese Textnachrichten liegen nun im Wortlaut vor. Teile seiner Wohnung glichen einer „Halde“, schrieb Johnson damals und fragte Brownlow, ob sich Lulu Lytle mit ihm zur Abstimmung in Verbindung setzen dürfe, damit die Renovierung weitergehen könne. Am Ende schrieb Johnson: „PS. Bin dran am Plan zur Großen Ausstellung. Werde darauf zurückkommen.“ Um was für einen Ausstellungsplan es sich da handelt, ist unklar. Sicher ist nur, dass Brownlow, der im Kuratorium der Royal Albert Hall sitzt, wenig später einen Termin beim damaligen Kulturminister erhielt, um über die ominöse „GE 2.0“ – wohl eine Nachfolgerin der Great Exhibition im Hyde Park von 1851 – zu sprechen; ergebnislos.
Johnson entschuldigt sich „demütig und aufrichtig“
Die Labour Party spricht von Korruption. „Niemand sollte sich Zugang kaufen oder Tapeten für Festivals eintauschen dürfen“, sagte die Labour-Politikerin Angela Rayner. Johnson, der die Renovierungskosten inzwischen vollständig übernommen hat, sieht das anders. Es sei üblich, dass Minister Vorschläge von Interessenvertretern anhörten, sagte ein Sprecher. „Nach gängiger Praxis wurde diese Idee an das zuständige Ministerium verwiesen, erwogen und schließlich von der Regierung nicht weiterverfolgt.“
In einem Brief an seinen Ethikberater entschuldigte sich Johnson „demütig und aufrichtig“ dafür, dass er die Textnachrichten nicht früher ausgehändigt habe. Sie seien in einem Handy abgelegt gewesen, das ausgewechselt wurde, nachdem die Nummer des Premierministers im Internet bekannt geworden war, erklärte ein Sprecher. Geidt unterstellte Johnson kein bewusstes Versäumnis, relativierte aber seinen Bericht: „Hätte ich früher von dem Austausch erfahren, hätte ich weiter gehende Fragen gestellt und in meinem Bericht meine Aufmerksamkeit darauf gerichtet.“
Während von Geidt vermutlich keine weiteren Einlassungen zu erwarten sind, könnte Johnson die Affäre auf einer anderen Bahn noch einmal einholen. Die Labour Party hat die Beauftragte für die Parlamentsstandards zu einer Untersuchung aufgefordert. Sollte diese dem Aufruf folgen und zu dem Ergebnis gelangen, dass der Abgeordnete Johnson die Verhaltensregeln verletzt hat, drohte ihm die zeitweise Suspendierung aus dem Unterhaus.
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