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#Cannabis im Straßenverkehr: Wann dürfen Kiffer hinters Steuer?

Von Ostermontag an ist Cannabiskonsum in Deutschland legal. Ob und wann man nach einem Joint Auto fahren darf, ist noch nicht so klar.

Ein Bier trinken und dann noch mit dem Auto nach Hause fahren – viele sehen darin kein großes Problem. Mit bis zu 0,5 Promille Blutalkohol dürfen die meisten noch Auto fahren, und davon wird auch rege ­Gebrauch gemacht. Wenn von Ostermontag an in Deutschland legal Cannabis konsumiert werden darf, ist voraus­sichtlich noch längst nicht geklärt, wie entsprechende neue Regeln für kiffende Autofahrer aussehen werden. Der bisher gültige Wert orientiert sich am Verbot des Rauschgifts und daran, dass Konsum sicher messbar ist. Er liegt bei einem Nanogramm des Cannabiswirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blut­serum.

Wie lange nach einem Joint gewartet werden muss, um diesen Wert zu unterschreiten, dazu gibt es kaum verlässliche Faustregeln, wie viele sie für den Alkoholkonsum kennen. Obendrein ist die Diskussion darüber, wie er für das legale Rauschmittel angepasst werden soll, in vollem Gange. Viele Fachleute plädieren für eine Anhebung, da auch bei höheren THC-Werten keine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit gegeben sei.

Kirstin Zeidler, Leiterin der Unfallforschung der Versicherer, sagt: „Wir brauchen klare Regeln für den Straßenverkehr – idealerweise bis zum 1. April für alle Verkehrsteilnehmer.“ Dazu gehören für sie auch Sonder­regeln für Junge und Fahranfänger. Auch wirbt sie für ein Verbot von Mischkonsum von Alkohol und Cannabis, da sich dadurch die Unfall­gefahr deutlich erhöhe.

Wie Dosis und Rausch zusammenhängen, ist nicht ganz klar

Im Zuge der Cannabislegalisierung beschäftigt sich die sogenannte Grenzwertkommission, in der Fachleute der Rechtsmedizin, der Verkehrsmedizin und der Toxikologie ­sitzen, schon länger mit den THC-Grenzwerten. Bisher legte sie aber keinen Vorschlag für eine Anpassung vor. Nach Angaben des Vorsitzenden Stefan Tönnes, eines forensischen Toxikologen an der Universität Frankfurt, gibt es zwar viele Studien zu dem Thema, aus diesen lasse sich aber keine eindeutige Empfehlung ableiten.

Imke Groeneveld, Projektleiterin bei der Verkehrswacht, schreibt, das lasse sich auch darauf zurückführen, dass anders als beim Alkohol für die Rauschwirkung von Cannabis nicht so klar sei, wie die Dosis oder ihre Konzentration im Blut mit der Wirkung zusammenhingen. Die Cannabispflanze enthalte über 80 verschiedene Cannabinoide, deren Wirkung viel­fältig sei. Das mache einen klar definierten Grenzwert schwierig.

„Eine politische Entscheidung“

Darüber hinaus verweisen Fachleute darauf, dass die THC-Konzentration im Blut durch häufigeren Konsum länger erhöht sei. So könne bei Konsumenten, die mehr als einmal pro Woche zum Joint greifen, auch ­Tage nach dem Konsum die Ein-Nanogramm-Grenze noch deutlich überschritten werden, ohne dass eine Fahrbeeinträchtigung vorliege.

Toxikologe Tönnes verwies daher schon im vergangenen Sommer den Auftrag, den Grenzwert neu fest­zulegen, zurück an die Politik: „Es steckt eine Menge Augenmaß beziehungsweise eine politische Entscheidung durch Abwägung verschiedener Aspekte dahinter.“

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hat bereits reagiert. Er berief ein neues Gremium zu dem komplexen Thema ein, diesmal heißt es nun „Interdiszi­plinäre Arbeitsgruppe“. Deren Ergebnisse stehen allerdings weiterhin noch aus. Aber bis zum 1. April wird das wohl nichts mehr.

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