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#Am Ende ist alles weg

Am Ende ist alles weg

Zugegeben, es ist der Extremfall. Trotzdem beschäftigt es offenbar viele Sparer, die bei der F.A.Z. angefragt haben. Was passiert eigentlich am Ende, wenn man sich als Bankkunde auf die Aufforderung seiner Bank, sein Erspartes umzuschichten oder eine Vereinbarung über ein Verwahrentgelt zu unterschreiben, auf Dauer weigert oder einfach nicht meldet?

Die Sparkasse Düsseldorf exerziert eine entsprechende Einführung von Negativzinsen auf die harte Tour gerade für mehr als 3500 Kunden mit großen Einlagen durch, andere Institute wollen ihr folgen oder schließen es zumindest nicht aus. Nach mehreren Aufforderungen an die Kunden hat die Sparkasse die Konten gekündigt, wenn sich jemand nicht zurückgemeldet hat. Die verbliebenen 2,43 Millionen Euro von fünf Kunden hat sie unlängst wegen „Annahmeverzugs“ beim Amtsgericht hinterlegt. Sie wurden auf ein Konto des Gerichts bei der Bundesbank überwiesen.

Von dort bekommen die Eigentümer das Geld nur etwas umständlich zurück, wie der Frankfurter Rechtsprofessor Tobias Tröger sagt. Allerdings verweist das Amtsgericht Düsseldorf darauf, wenn die Sparkasse auf das Recht der Rücknahme verzichte, könnten die Sparer sich direkt an die Hinterlegungsstelle wegen der Herausgabe wenden. Sie könnten ihr Erspartes dann zurückbekommen, wenn sie sich entsprechend legitimierten.

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Auch die Hinterlegung beim Amtsgericht ist allerdings nicht unbegrenzt. „Das Recht der Bankkunden auf Auszahlung der hinterlegten Einlagen erlischt nach 30 Jahren“, sagt Tröger. Und mit dem Erlöschen der Kundenansprüche gingen die hinterlegten Gelder im Wege des sogenannten Verfalls an das jeweilige Bundesland der Hinterlegungsstelle, in diesem Fall also an das Land Nordrhein-Westfalen. Dann ist also das Ersparte für die Sparer endgültig weg – die Einlage fällt am Ende an die Staatskasse. Amtsgericht und Sparkasse bestätigten dieses Vorgehen.

Zahlt man beim Amtsgericht auch schon Negativzinsen?

Viele Sparer interessierte nun noch, ob auch beim Amtsgericht Negativzinsen fällig würden oder ob „Abwarten und Nichtstun“ – auf zugegeben höchst unkonventionelle Weise – am Ende dazu führten, das Geld unentgeltlich deponieren zu können. Immerhin geht es in den Düsseldorfer Fällen bislang jeweils um mehr als 250.000 Euro, aber auch kleinere Beträge sind schon im Blick der Sparkasse.

Rechtsprofessor Tröger sagt, grundsätzlich könne eine Hinterlegungsstelle in Nordrhein-Westfalen „nach Ermessen“ eine Hinterlegungsgebühr zwischen 15 und 255 Euro festsetzen. Das Amtsgericht Düsseldorf führte aber auf Anfrage aus, bei der Hinterlegung von Geld erhebe das Gericht Gebühren lediglich im Falle von „Beschwerden, Benachrichtigungen oder Kopierkosten“. Für die hinterlegten Geldbeträge gebe es für die Sparer von Seiten des Gerichtes weder eine positive Verzinsung, noch würden Negativzinsen fällig. Für die Positivzinsen ist das sogar gesetzlich ausdrücklich so geregelt.

Allerdings teilte die Bundesbank auf Anfrage mit, sie werde gleichsam als Kontoführerin dem Amtsgericht für die hohen Beträge durchaus Negativzinsen in Rechnung stellen. Im Extremfall könnte es für 30 Jahre insgesamt um rund 12.000 Euro im Jahr gehen. Rechtsprofessor Tröger meinte, womöglich würden diese den Sparern anschließend als sogenannte „Auslagen“ dann doch in Rechnung gestellt. Indirekt, über die Auslagenerstattung, müssten die Sparer dann trotzdem Negativzinsen zahlen, meinte Tröger. Und zwar im Ergebnis in Höhe der Zentralbankzinsen, der Einlagenzinssatz der EZB liegt im Augenblick bei minus 0,5 Prozent. Auch beim Amtsgericht Düsseldorf räumte man ein, diese Kosten, sofern sie anfielen, könnten gegebenenfalls als „Auslagen des Verfahrens“ von der Hinterlegungsmasse „in Abzug gebracht werden“.   

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