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#Am Steuer: Bei falscher Sonnenbrille gibt’s jetzt hohe Bußgelder

Nicht alle Sonnenbrillen sind für den motorisierten Straßenverkehr geeignet. Wer die falsche Brille aufsetzt, muss mit einem teils hohen Bußgeld rechnen. Doch welche Eigenschaften muss eine verkehrstaugliche Sonnenbrille mitbringen?

Sonnenbrille im Auto
Sonnenbrille im AutoBildquelle: the stock company / shutterstock.com

Außergewöhnlich langsam, aber dennoch unaufhaltsam, erwacht Deutschland gegenwärtig aus dem Winterschlaf. Die Zahl der Sonnenstunden nimmt immer weiter zu. Das mag für die Bräune und die Laune zwar gut sein, für Autofahrer ist es jedoch ein Nachteil. Glücklicherweise lässt sich das Problem schnell aus der Welt schaffen – mit einer Sonnenbrille. Doch was viele nicht wissen: Trägt man die falsche Sonnenbrille, droht ein Bußgeld.

Diese Sonnenbrillen sind für Autofahrer ungeeignet

Eine Sonnenbrille für Autofahrer muss besondere Eigenschaften aufweisen. Andernfalls droht bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld. Doch welche Eigenschaften sind es? Laut dem Bußgeldkatalog dürfen Sonnenbrillen zunächst einmal den Tönungsgrad der Kategorie 3 nicht übersteigen. Zu dieser Kategorie gehören Brillen mit einer Lichtdurchlässigkeit von 8 bis 18 Prozent. Die Blendschutzategorie 4 mit einer Lichtdurchlässigkeit von lediglich 3 bis 8 Prozent ist im Straßenverkehr derweil verboten, weil sie Sicht des Fahrers zu sehr einschränkt. Wird eine Brille im Rahmen einer Verkehrskontrolle als solche identifiziert, droht ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro wegen Fahrlässigkeit.

Wer auch des Nachts eine Sonnenbrille im Auto tragen möchte, muss sich derweil eine Brille mit einem Tönungsgrad von maximal 25 Prozent zulegen. Ferner dürfen Einfassungen und Bügel das Sichtfeld nicht übermäßig einschränken. Andernfalls drohen auch hier Strafen. Diese fallen jedoch nicht ansatzweise so hoch aus, wie das Bußgeld im Falle einer falschen Sehstärke. Wer nämlich zum Führen einer Brille mit Sehstärke verpflichtet ist, sich jedoch für eine normale Sonnenbrille entscheidet, muss mit 25 Euro Verwarngeld rechnen. Mindestens, wohlgemerkt. Denn der Betrag kann je nach Gefährdungslage deutlich höher ausfallen.

Phototrophe Brillengläser

Der ADAC warnt seinerseits vor selbsttönenden (phototrophen) Brillengläsern – also solchen, die sich automatisch an das Umgebungslicht anpassen und entsprechend heller oder dunkler werden. Denn dieser Vorgang dauert einige Sekunden lang an: „Stellen Sie sich vor, Sie fahren bei Sonnenschein mit abgedunkelten Gläsern in einen Tunnel und sehen dann 30 Sekunden fast nichts – das geht nicht“, so Bernhard Lachenmayr, Facharzt für Augenheilkunde und Mitglied im ADAC Ärztekollegium. Bei der Fahr aus dem Tunnel werde man derweil geblendet.

Zusammenfassend darf eine Sonnenbrille nicht selbsttönend sein, muss maximal der Blendschutzkategorie 3 entsprechen, sollte des Nachts die Lichtdurchlässigkeit von 25 Prozent nicht unterschreiten, bei Bedarf eine Sehstärke aufweisen und das Sichtfeld nicht einschränken.

Bildquellen

  • Pro-Apps kostenlos: ThomasDeco / shutterstock.com
  • Sonnenbrille im Auto: the stock company / shutterstock.com

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