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#Angeklagter in München gesteht Videochats mit Kindern

Angeklagter in München gesteht Videochats mit Kindern

Kinder werden vor der Webcam vergewaltigt, gequält und am anderen Ende der Welt schaut jemand zu und gibt Anweisungen, den Kleinen noch mehr Gewalt anzutun. In einem Prozess um live ins Netz übertragenen Kindesmissbrauch muss sich ein mutmaßlicher Online-Täter seit diesem Donnerstag in München vor Gericht verantworten. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft räumt er nur zum Teil ein.

Der Immobilienkaufmann steht unter anderem wegen Anstiftung zur Vergewaltigung und zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern vor dem Landgericht München I. Beim Prozessauftakt bestritt der 40-Jährige über seine Anwälte, Chatpartner für den Missbrauch an Kindern bezahlt zu haben. Er gab jedoch zu, im Jahr 2018 mehrmals Videochats mit Kindern geführt zu haben und sie dazu gebracht zu haben, sich zu entkleiden und selbst zu befriedigen. Zudem gestand er, mehrere Tausend kinderpornografische Bilder und Videos besessen zu haben.

Philippinen sind Hotspot

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm zudem vor, er habe zwischen 2014 und 2016 per Videotelefonie mehrmals Kontakt zu Erwachsenen in anderen Teilen der Welt aufgenommen, die gegen Bezahlung Kinder vor der Kamera nach seinen Anweisungen sexuell quälten. Diese Vorwürfe bestreitet der Angeklagte. Seine Anwälte argumentierten, dass von diesen Unterhaltungen lediglich schriftliche Chatprotokolle vorlägen, jedoch keine Aufzeichnungen. „Wie kann man sich gegen einen Tatvorwurf verteidigen, wenn gar nicht klar ist, ob die Tat überhaupt stattgefunden hat?“, fragte Verteidiger Philip Müller.

Die Chats verliefen laut der ermittelnden, bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg ansässigen Zentralstelle Cybercrime oft auf Englisch, bezahlt wurde in Dollar. In mindestens einem Fall soll eine Frau, der der Mann der Anklage zufolge Anweisungen zum Missbrauch gab, auf den Philippinen gelebt haben. Einen Zusammenhang mit den großen Missbrauchskomplexen Münster oder Bergisch Gladbach sahen die Ermittler nicht.

„Bei dem Phänomen handelt es sich um das sogenannte Livestreaming“, teilt das Bundeskriminalamt (BKA) mit. „Hierbei werden Opfer sexuell missbraucht, während der zahlende Kunde das Geschehen im Ausland mittels Webcam live beobachten und sowohl dem Täter als auch dem Opfer Handlungsanweisungen geben kann.“ Die Philippinen sind laut BKA ein Hotspot für den Missbrauch von Kindern und ihre Prostitution per Webcam: „Diese Tatbegehung ist insbesondere auf den Philippinen sehr verbreitet.“

Webcam-Kinderprostitution verbreitet sich rasant

Das Kinderhilfswerk terre des hommes in den Niederlanden begann schon vor geraumer Zeit mit der Entwicklung des Projektes „Sweetie 2.0“. Dabei sollte ein künstlich generierter Avatar dabei helfen, Täter aufzuspüren, die im Netz auf der Suche sind nach Webcam-Kinderprostitution.

2013 identifizierte das Kinderhilfswerk mit Hilfe des virtuellen Mädchens „Sweetie“ die IP-Adressen von 1000 Tätern aus rund 70 Ländern und übergab sie an die jeweiligen nationalen Strafverfolgungsbehörden, was zu weltweiter Aufmerksamkeit für diese spezielle Form des Kindesmissbrauchs und zu ersten Strafprozessen führte.

„Webcam-Kinderprostitution als Form des Missbrauchs von Kindern breitet sich global rasant aus“, teilte das Hilfswerk schon 2015 mit. In jedem Moment seien weltweit 750.000 Täter online auf der Suche nach Minderjährigen. Für den Münchner Prozess sind bislang drei Verhandlungstage angesetzt. Die Verteidiger des Angeklagten teilten mit, ihr Mandant werde sich nicht persönlich zu den Vorwürfen äußern.

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