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#Anklage gegen Ofarim nach angeblichem Antisemitismus-Vorfall erhoben

„Anklage gegen Ofarim nach angeblichem Antisemitismus-Vorfall erhoben“

Mehr als fünf Monate nach dem aufsehenerregenden Video des Sängers Gil Ofarim, in dem er einen Mitarbeiter des Leipziger Luxus-Hotels „Westin“ des Antisemitismus beschuldigt hatte, erfährt der Fall eine spektakuläre Wende. Am Donnerstag erhob die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage gegen Ofarim wegen falscher Verdächtigung in zwei Fällen sowie wegen Verleumdung. Die zugleich laufenden Ermittlungen gegen den Hotelmitarbeiter wegen versuchter Nötigung, Volksverhetzung und falscher Verdächtigung wurden dagegen eingestellt, sagte Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz der F.A.Z. Beide, Sänger und Hotelmitarbeiter, hatten gegenseitig Strafanzeige erstattet.

Stefan Locke

Korrespondent für Sachsen und Thüringen mit Sitz in Dresden.

Ofarim wollte am Abend des 4. Oktober 2021 in einem Hotel in Leipzig einchecken, wo er für eine MDR-Fernsehaufzeichnung weilte. Weil das Buchungssystem des Hotels ausgefallen war, hatte sich am Check-in eine Warteschlange gebildet, an der offenbar dem Personal bekannte Stammgäste vorbeigelotst wurden. Ofarim gehörte nicht dazu, was mutmaßlich einen Wortwechsel mit dem Rezeptionspersonal zur Folge hatte, woraufhin Ofarim das Hotel verließ.

Am Morgen des 5. Oktober veröffentlichte er dann auf Twitter ein selbstgedrehtes Handyvideo, auf dem er einen Mitarbeiter des Hotels, den er als „Herr W.“ bezeichnete, beschuldigte, ihn wegen seines jüdischen Glaubens nicht eingecheckt zu haben. Stattdessen soll er von Ofarim verlangt haben, erst die Kette mit dem Davidstern abzunehmen, danach werde er auch ein Zimmer bekommen.

Das hochemotionale Video, in dem Ofarim mehrfach in Tränen ausbrach, verbreitete sich in Windeseile in den sozialen Netzwerken und führte zu zahlreichen (Kurzschluss-)Reaktionen. Tausende Menschen, darunter Künstler und Politiker, solidarisierten sich mit Ofarim oder kündigten an, das Hotel zu boykottieren. Vor der Lobby kam es noch am gleichen Tag zu einer Spontandemonstration.

Zeugen schilderten den Vorfall anders

Schon bald darauf kamen jedoch Zweifel auf, ob sich tatsächlich alles so zugetragen hat, wie es Ofarim schilderte. So hatten mehrere Zeugen, die in der Hotellobby zum Zeitpunkt des Wortwechsels dabei waren, eine völlig andere Sicht der Dinge geschildert und zudem erklärt, dass Ofarim gar keine Kette mit Davidstern getragen habe oder eine solche nicht sichtbar gewesen sei. Auch der seinerzeit umgehend vom Dienst suspendierte Hotelmitarbeiter schilderte den Ermittlern „eine stark abweichende Version“ der Ereignisse. Auf Überwachungsvideos aus dem Eingangsbereich war die Kette ebenfalls nicht zu erkennen.

Ofarim selbst verwickelte sich daraufhin in Widersprüche. Mal erklärte er öffentlich, dass es gar nicht darauf ankomme, ob die Kette zu sehen gewesen sei, dann wiederum sagte er, dass er sie auf jeden Fall getragen habe.

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Die Staatsanwaltschaft jedoch kommt nun zu dem Schluss, dass Ofarims Schilderungen und insbesondere der Vorwurf des Antisemitismus nicht zutreffend seien. Die Ermittler, die sich in dem Fall diametral entgegengesetzten Aussagen gegenübersahen, haben sich die Arbeit nicht leicht gemacht. Sie vernahmen nicht nur beide Anzeigensteller und zahlreiche Zeugen, sondern schalteten einen digitalforensischen Sachverständigen ein, der das umfangreiche Material der Überwachungs-Kameras analysierte. Im Ergebnis habe sich „das Geschehen, wie es von Gil Ofarim in seinem veröffentlichten Video geschildert worden ist, tatsächlich nicht so ereignet“, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Vorwürfe der Verleumdung und falscher Verdächtigung

Mehr noch: Sämtliche Schilderungen Ofarims ließen sich nicht bestätigen. Demnach hat der Sänger den ganzen Vorfall offenbar komplett erfunden und obendrein einen Mitarbeiter falsch beschuldigt. Es bestehe „ein hinreichender Tatverdacht dafür, dass Gil Ofarim mit dem Wissen um die Unwahrheit seiner Aussagen und in Kenntnis der sich daraus für den betroffenen Hotelmitarbeiter ergebenden ehrverletzenden und in der öffentlichen Meinung herabwürdigenden Folgen […] ein Video aufgezeichnet […] und veröffentlicht hat“. So etwas nennt man Verleumdung.

Den Ermittlungen zufolge wollte Ofarim das Video noch am Abend des 4. Oktober live senden. Da an diesem Tag jedoch sowohl Facebook als auch Instagram ausgefallen waren, habe er das Video aufgezeichnet und erst am Morgen darauf veröffentlicht. Weil der Sänger zudem auch bei den polizeilichen Vernehmungen bei seiner Version blieb, wirft ihm die Staatsanwaltschaft nun zusätzlich vor, wider besseren Wissens die Unwahrheit gesagt und sich selbst der falschen Verdächtigung strafbar gemacht zu haben.

Bereits Ende vergangenen Jahres war eine von dem Hotel mit der Untersuchung des Falls beauftragte Kanzlei zu dem Ergebnis gekommen, dass dem Rezeptions-Mitarbeiter kein Vorwurf zu machen sei. Die Kanzlei hatte ebenfalls Zeugen aus der Lobby befragt sowie die Überwachungsvideos gesichtet. Im Ergebnis fanden sie „keine Anhaltspunkte“, für ein Fehlverhalten des Mitarbeiters. Für arbeitsrechtliche Maßnahmen bestehe deshalb „kein Anlass“. Sowohl der Mitarbeiter als auch Ofarim waren in der Folge massiven Anfeindungen ausgesetzt.

Über die Zulassung der Anklage entscheidet nun das Landgericht Leipzig. Auch das ist ungewöhnlich. Doch aufgrund der „durch den Angeschuldigten Gil Ofarim bewirkten großen und überregionalen öffentlichen Wahrnehmung seines vielfach aufgerufenen Videos“ sowie der besonderen Bedeutung des Falls habe sich die Staatsanwaltschaft entschieden, nicht zum Amtsgericht zu gehen.

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