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#Anwälte lesen Schlussplädoyers im Prozess Depp vs. Heard

„Anwälte lesen Schlussplädoyers im Prozess Depp vs. Heard“

Der Verleumdungsprozess zwischen Johnny Depp und Amber Heard ist fast zu Ende. Am Freitagmorgen (Ortszeit) haben die beiden Anwaltsteams der Schauspieler ihre Schlussplädoyers in Fairfax, Virginia, verlesen.

Richterin Penney Azcarate erklärte zunächst ausführlich, über was die sieben Geschworenen entscheiden sollen: Depps Klage bezieht sich auf drei Aussagen aus einem von Heard publizierten Artikel, in dem sie behauptet, ihr sei als „Person, die öffentlich über häusliche Gewalt gesprochen hatte, Groll entgegen geschlagen“, und dass sie selbst erlebt habe, wie „Institutionen Männer schützen“. Heards Klage wiederum richtet sich gegen drei Aussagen von Depps Agenten Adam Waldman, der sie öffentlich beschuldigt hatte, einen „Missbrauchsschwindel“ inszeniert zu haben.

Ein „großer Schaden“

Camille Vasquez und Ben Shew, die Depps Seite vertreten, argumentieren, dass ihr Mandant zwar kein „Heiliger“ sei, er jedoch für seinen Alkohol- und Drogenmissbrauch einstehe. Durch Heards Anschuldigungen habe man dem Hollywood-Star die letzten sechs Jahre „seines Leben genommen“. Dabei gebe es jedoch keinerlei Beweise dafür, dass Depp seine Ex-Frau geschlagen oder sexuell missbraucht habe. Die Zeugenlage habe zudem in überwältigender Mehrheit für ihren Mandanten ausgesagt.

Der Sechsunddreißigjährigen warfen sie vor, den Prozess genutzt zu haben, um „die Rolle ihres Lebens zu spielen“, als „heldenhafte Überlebende“. Damit spreche sie „tatsächlichen Opfern häuslicher Gewalt“ jedoch ihre Erfahrungen ab und habe damit nicht nur für Depps Familie „großen Schaden“ angerichtet.

Heards Anwälte, Ben Rottenborn und Elaine Bredehoft plädierten dafür, dass ihre Mandantin im Sinne der konstitutionellen Meinungsfreiheit erlaubt sei, ihre Aussagen in dieser Form zu äußern. Vorausgesetzt, die Jury halte es für überzeugend, dass der Achtundfünzigjähre in irgendeiner Weise Heard misshandelt habe. Misshandlung, so Rottenborn, stelle sich dabei nicht nur als physisch, und psychisch, sondern auch verbal und emotional dar. Depp habe durch seinen Suchtmittelmissbrauch ein „Monster“ geschaffen, unter dem ihre Mandantin gelitten habe.

Zuletzt erklärte Bredehoft, dass es Heard sei, der durch diesen Prozess kein normales Leben mehr vergönnt sei. Dafür solle sie entschädigt werden. Über die Höhe solle die Jury entscheiden. Die geforderte Summe von hundert Millionen Dollar wolle man nicht. Heards Anwältin schlug 350.000 Dollar vor.

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