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#Neue rechtsextreme Chatgruppe bei SEK-Beamten in Frankfurt entdeckt

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Neue rechtsextreme Chatgruppe bei SEK-Beamten in Frankfurt entdeckt

Beamte der Frankfurter Polizei stehen abermals unter Verdacht, sich an rechtsextremen Chats beteiligt zu haben. Im Fokus steht ein SEK-Beamter, der sich zudem auch dem Besitz kinderpornographischer Schriften schuldig gemacht haben soll. Wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Mittwoch mitteilte, wurden am Morgen mehrere Wohnungen von Beamten durchsucht.

Die Ermittlungen richten sich insgesamt gegen 20 Beamte, darunter 19 aktive Polizeibeamte und ein ehemaliger Polizist, im Alter von 29 bis 54 Jahren. 17 von ihnen werden beschuldigt, als Teilnehmer verschiedener Chatgruppen Beiträge mit volksverhetzenden Inhalten verbreitet zu haben. Die meisten Einträge, die die Ermittler rekonstruieren konnten, sind schon älter und stammen aus den Jahren 2016 und 2017. Aber auch aus dem Jahr 2019, als im Ermittlungsverfahren der NSU-Drohbriefserie NSU 2.0 schon rechtsextreme Chats innerhalb der Polizei ein Thema war, wurden noch Nachrichten verschickt und Beiträge untereinander geteilt.

Ermittlungen wegen Kinderpornographie

Auf die Spur der Gruppe war die Polizei gekommen, als sie gegen den 38 Jahre alten SEK-Beamten wegen kinderpornographischer Schriften ermittelte. Bei der Auswertung seiner Kommunikation entdeckten sie auch rechtsextreme Chats. Der Beschuldigte war im Spezialeinsatzkommmando (SEK) des Polizeipräsidiums Frankfurt tätig, ebenso wie die anderen Beamten, deren Wohnungen nun durchsucht worden sind. Das Hessische Landeskriminalamt hat am 21. April 2021 im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen. Es wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Im Zuge der weiteren Auswertung konnten die 20 Beamten identifiziert werden.

Gegen drei der 20 Beschuldigten, die höhere Positionen innerhalb der Frankfurter Polizei inne hatten, wurden Ermittlungen allein aufgrund des Verdachts der Strafvereitelung im Amt aufgenommen, da sie Teilnehmer der Chatgruppen waren und als Vorgesetzte die Kommunikation nicht unterbunden haben sowie auch nicht dafür sorgten, dass sie strafrechtlich geahndet werden. Durchsucht wurden die Wohnungen von sechs Beschuldigten im Alter zwischen 41 und 47 Jahren, sowie deren Büros im Polizeipräsidium. Gegen alle 19 beschuldigten aktiven Polizeibeamten wurde das Verbot des Führens der Dienstgeschäfte ausgesprochen. Einer der Beamten wird darüber hinaus suspendiert werden. Zudem erfolgt laut Staatsanwaltschaft eine Überprüfung der kommunikativen Inhalte „auf eine etwaige dienstrechtliche Relevanz“

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