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Assange bleibt in Haft

Wikileaks-Gründer Julian Assange bleibt in Großbritannien in Haft. Ein Gericht in London lehnte am Mittwoch den Antrag der Verteidigung ab, den 49 Jahre alten Australier gegen Kaution freizulassen. Am Montag hatte dieselbe Richterin einen Auslieferungsantrag der Vereinigsten Staaten gegen Assange abgelehnt.

Vanessa Baraitser hatte ihre erste Entscheidung mit dem psychischen Gesundheitszustand Assanges und den Haftbedingungen begründet, die ihn in den Vereinigten Staaten erwarten würden. Es sei damit zu rechnen, dass er sich in Isolationshaft das Leben nehmen werde. Nun sagte sie, Assange könne im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh gut behandelt werden. Außerdem bestehe die Gefahr, dass Assange wie in der Vergangenheit versuche, zu fliehen.

Assange hatte sich fast sieben Jahre in der ecuadorianischen Botschaft in London einer Strafverfolgung entzogen. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden – ebenso wie gegen die neue Entscheidung.

Die amerikanische Justiz wirft Assange vor, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning – damals Bradley Manning – geheimes Material von Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben. Er habe damit das Leben von amerikanischen Informanten in Gefahr gebracht. Seinen Unterstützern gilt er hingegen als investigativer Journalist, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat.

Die Journalisten-Organisation Reporter ohne Grenzen sieht keine großen Erfolgschancen mehr für die amerikanische Justiz. „Es ist sehr unwahrscheinlich, dass eine Berufung der USA Erfolg haben wird“, sagte die Londoner Vertreterin der Organisation, Rebecca Vincent, der Deutschen Presse-Agentur. „Ich sehe nicht, welche neuen Argumente die Anwälte vor Gericht einbringen könnten.“ Sie hofft, dass der gewählte amerikanische Präsident Joe Biden nach seinem Amtsantritt die Strafverfolgung Assanges beilegen könnte. Biden soll am 20. Januar in den Vereinigten Staaten vereidigt werden und damit die Ära Donald Trumps beenden.

Der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, warnte vor einem Präzedenzfall, „der investigativen Journalisten den Schutz der Pressefreiheit verweigert und den Weg für ihre Strafverfolgung unter dem Vorwurf der Spionage ebnet“. Das Urteil vom Montag sei gefährlich. Es gehe nur noch um die Frage, ob Assange fit genug sei, um die Haftbedingungen in den Vereinigten Staaten zu erdulden, sagte Melzer einer Mitteilung zufolge.

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