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#Urteil wegen Todschlag: Wie ein Streit im Drogenmilieu tödlich eskalierte

Mohammad A. hat einen Freund nach einem Streit um Geld getötet. Die Leiche hat er mit Benzin übergossen und angezündet, „um ihm den Weg ins Paradies zu verwehren“. Das Landgericht Hanau hat ihn nach langem Prozess verurteilt.

Vor Gericht geht es sonst nicht um das Paradies – jedenfalls wird in den allermeisten Prozessen nicht über das Jenseits gesprochen. Darin unterscheidet sich der Fall der Schwurkammer am Landgericht Hanau von anderen Verfahren. Der Angeklagte, der 29 Jahre alte Syrer Mohammad A., ist wegen Mordes angeklagt und gibt zu, einen Landsmann im Streit getötet zu haben. Anschließend hat er dessen Leiche mit Benzin übergossen und angezündet. Über den Grund für das Verbrennen sagt Mohammad A., so habe er dem anderen Mann „den Weg ins Paradies“ verwehrt. Er habe gewollt, dass der Getötete „unserem Schöpfer mit einem verbrannten Gesicht gegenüber tritt“. So heißt es in der Einlassung, die im Gerichtssaal von einem Verteidiger vorgelesen wird.

An einem anderen Verhandlungstag können die Zuhörer sehen, was das bedeutet. Als der Rechtsmediziner sein Gutachten vorträgt, werden auf einem Bildschirm Fotos gezeigt, deren Anblick schwer auszuhalten ist. Das Gesicht des Toten ist nicht nur von den Flammen geschwärzt. Durch die Hitze hat sich die Haut zusammengezogen – das Gesicht ist maskenhaft entstellt. Der Mensch nicht mehr erkennbar.

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