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#Auch die Sparkassen setzen nun auf Krypto

„Auch die Sparkassen setzen nun auf Krypto“

Nun also auch die Sparkassen: Mit der Deka -Bank hat die Wertpapiergesellschaft der roten Gruppe eine Lizenz beantragt, um zukünftig digitale Vermögenswerte zu verwahren. Solche Lizenzen werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) erteilt und werden benötigt, um Digitalwährungen und andere auf einer Blockchain abbildbare Werte für die Kunden aufzubewahren und auch um sie zu handeln.

Seit dem 1. Januar 2020 benötigt man für das Geschäft mit Digitalwährungen eine Erlaubnis. Das Betreiben regulierter Finanzdienstleistungen ist ohne entsprechende Lizenz eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Das Gesetz sah aber auch großzügige Übergangsbestimmungen vor für die Unternehmen, die entsprechende Geschäfte schon vor dem Inkrafttreten der entsprechenden Richtlinie erbracht hatten. Lange Zeit operierten die Unternehmen, die mit Bitcoin, Ethereum und Konsorten handelten, zuvor in einer Art rechtlicher Grauzone.

Einige Unternehmen haben schon Lizenzen

Eines der ersten Unternehmen, die eine solche Lizenz erteilt bekommen hatten, war das amerikanische börsennotierte Unternehmen Coinbase – einer der größten Marktplätze für den Handel von Digitalwährungen. Damit war es Coinbase auch offiziell erlaubt, Kryptowerte und private kryptographische Schlüssel zu halten, zu speichern und zu übertragen. Auch Hauck Aufhäuser Lampe über das zugekaufte Fintech Kapilendo sowie das Münchener Fintech Tangany haben schon länger eine Lizenz als Kryptoverwahrer. Neu dazu gekommen sind in den vergangenen Monaten Bitpanda sowie Upvest.

Für Kunden ist eine solche Kryptoverwahrlizenz erst einmal eine gute Nachricht, denn sie können sich dann darauf verlassen, dass ihre möglichen Einlagen dort auch tatsächlich nach den Standards der Finanzaufseher sicher sind. Immer wieder gibt es schwarze Schafe, die sich den unregulierten Markt zunutze machen: Bit­coin im Milliardenwert sind in den vergangenen Jahren gestohlen worden oder sind schlichtweg verschwunden.

Vermeintliche große Börsen wie zuletzt Binance haben in anderen Ländern schon ein Handelsverbot, andere sind schon lange in die Insolvenz gegangen. Grundsätzlich gilt nämlich in der Kryptobranche: Nicht deine Schlüssel, nicht deine Münzen – hat man also keinen Zugriff auf das Wallet durch einen privaten Schlüssel, gehören die digitalen Münzen theoretisch demjenigen, der den Schlüssel hat. Auch deswegen sind solche Kryptoverwahrlizenzen wichtig.

Einige Anträge liegen vor

Doch die Mühlen der Aufseher mahlen sehr langsam. Im Juni 2021 gab es 26 Erlaubnisanträge, die auf Genehmigung gewartet haben, im April 2022 warteten immer noch 25 Anträge auf Genehmigung. Aktuell ist eine niedrige zweistellige Anzahl an Erlaubnisanträgen für das Kryptoverwahrgeschäft anhängig, sagte ein Sprecher gegenüber der F.A.Z.: „Trotz des deutlich schwierigeren Marktumfelds wurden in 2022 mehrere Neuanträge gestellt. Im Gegenzug nahmen Anbieter auch Erlaubnisanträge zurück, und in einem Fall erließ die Bafin eine Versagung, die bestandskräftig wurde“, so der Bafin-Sprecher. Trotz des deutlich schwierigeren Marktumfelds wurden in 2022 mehrere Neuanträge gestellt. Im Gegenzug nahmen Anbieter auch Erlaubnisanträge zurück, und in einem Fall erließ die Bafin eine Versagung, die bestandskräftig wurde. Bei der Aufsichtsbehörde Bafin sagt man dazu unter anderem: „Im Erlaubnisverfahren für das Kryptoverwahrgeschäft sind die Erlaubnisunterlagen in den allermeisten Fällen unvollständig, sodass wir teils mehrfach Informationen und Unterlagen nachfordern müssen“, so der Sprecher.

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