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#Aufgeräumt mit Balkonkraftwerk-Mythen – 7 gängige Irrtümer über Balkonkraftwerke

Mit der Beliebtheit von Balkonkraftwerken ist es kaum verwunderlich, dass auch falsche Annahmen über die Mini-PV-Anlagen im Netz kursieren. Peter Knuth, Mitgründer von Enerix, einer der größten Solaranlagen-Installationsketten, räumt für uns mit den häufigsten Irrtümern zu Balkonkraftwerken auf.

Aufgeräumt mit Balkonkraftwerk-Mythen - 7 gängige Irrtümer über Balkonkraftwerke
Aufgeräumt mit Balkonkraftwerk-Mythen – 7 gängige Irrtümer über BalkonkraftwerkeBildquelle: embeki/Shutterstock.com

Balkonkraftwerke sind nach wie vor ein beliebter Einstieg für Menschen in die eigene Stromproduktion. Sie amortisieren sich häufig bereits nach wenigen Jahren und lassen sich vergleichsweise unkompliziert installieren. Dennoch ranken sich einige Irrtümer und Mythen um die Anlagen. Wir haben mit Herrn Peter Knuth, Mitbegründer von Enerix, einer der größten Solaranlagen-Installationsketten des Landes über die gängigsten Fehlannahmen gesprochen. Enerix hat mittlerweile über 100 Franchise-Partner in Deutschland und Österreich und bereits rund 10.000 PV-Anlagen auf Hausdächern installiert.

#1 Balkonkraftwerke sind teuer und nicht finanzierbar

Tatsächlich sind die Kosten für Photovoltaik-Module im Allgemeinen in den letzten Jahren stark gesunken. Dies kommt auch dem Anschaffungspreis von Balkonkraftwerken zugute. „Das liegt zum einen daran, dass hier vermehrt sehr günstige Produkte aus Fernost zum Einsatz kommen und daran, dass auf Solaranlagen keine Mehrwertsteuer erhoben wird“, so Peter Knuth. Folglich findet man auch billige Module für Balkonkraftwerke ab 130 Euro im Supermarkt. Wer das Glück hat, zudem in einem Bundesland zu leben, dass ein eigenes Förderprogramm für Balkonkraftwerke hat, kann teilweise sogar kostenlos zu einem Balkonkraftwerk gelangen.

#2 Die Installation ist kompliziert und erfordert eine Genehmigung

In Wahrheit gestaltet sich die Installation eines Balkonkraftwerkes überraschend unkompliziert. Dafür sind keine langwierigen Baumaßnahmen erforderlich. Seit der Verabschiedung von Solarpaket I ist die Anmeldung von Balkonkraftwerken deutlich einfacher. „Die Meldepflicht beim zuständigen Netzbetreiber entfällt. Das Balkonkraftwerk muss lediglich bei der Bundesnetzagentur registriert werden, wobei auch dieser Prozess durch weniger Angaben deutlich vereinfacht wird.“ Außerdem sind bei Balkonkraftwerken keine bautechnischen Regeln vorgegeben. „Deshalb kann sich jeder Hobbyhandwerker an die Installation seines Balkonkraftwerkes machen. Aber ohne Erfahrung kann es dabei zu Fehlern in der Montage kommen, was zum Beispiel bei Stürmen gefährlich werden kann“, erklärt Knuth. Der TÜV hat erst kürzlich in einer Pressemitteilung auf die wichtigsten Tipps für ein sicheres Balkonkraftwerk hingewiesen.

#3 Nur für Eigenheimbesitzer geeignet – ob Wohnung oder Haus

„Auch Mieter können ihren eigenen Strom produzieren“, korrigiert der Solar-Experte. „Balkonkraftwerke sind gut geeignet, um einen Einstieg in die erneuerbare Energieversorgung zu erhalten.“ Die Balkonkraftwerke erfordern keine strukturellen Veränderungen, wie beispielsweise die Installation auf dem Dach. Allerdings sollten Mieter das Projekt Solarstrom erst nach Rücksprache mit dem Vermieter oder der Wohnungseigentümergemeinschaft in Angriff nehmen und sich gründlich mit einer sicheren und stabilen Installation auseinandersetzen.

#4 Balkonkraftwerke funktionieren nur bei strahlendem Sonnenschein

Auch hinter dieser Annahme verbirgt sich ein weitverbreiteter Irrtum, der nicht nur Balkonkraftwerke, sondern PV-Anlagen im Allgemeinen betrifft. „Natürlich ist der Ertrag bei direkter Sonneneinstrahlung höher“, erklärt der Solar-Experte. Allerdings bedeutet das nicht, dass ein Balkonkraftwerk einfach die Arbeit einstellt, wenn die Sonne hinter einer Wolkenbank verschwindet. „Balkonkraftwerke können, genauso wie Aufdachanlagen, auch bei diffuser Sonneneinstrahlung oder bewölktem Himmel Strom erzeugen“, so Knuth. „Dabei handelt es sich natürlich nur um einen Bruchteil der Energie, die erzeugt wird, wenn die Sonne mit voller Kraft scheint.“ Der Standort der Module sollte deshalb nicht dauerhaft verschattet sein. Doch auch an bewölkten Tagen kann man so mit einer Mini-PV-Anlage noch immer zusätzlichen Strom gewinnen.

#5 Ein Balkonkraftwerk lohnt sich nur mit einem Balkon mit südlicher Ausrichtung

Entgegen der weitläufigen Meinung ist ein Balkon mit südlicher Ausrichtung für ein Balkonkraftwerk nicht zwingend erforderlich. Selbst mit einer Ost- oder Westausrichtung kann sich eine Mini-PV-Anlage lohnen. „Zwar greift man im Süden die maximalen Sonnenstunden ab, im Osten oder Westen ist die Anlage aber immer noch lohnenswert“, verdeutlicht der Enerix-Mitbegründer. Generell gilt: Achtet man bei der Montage auf die Verschattung und den Neigungswinkel, kann man aus jedem Balkonkraftwerk das Beste herausholen.

#6 Für ein Balkonkraftwerk brauche ich einen Balkon

Obwohl der Name „Balkonkraftwerk“ suggerieren mag, dass ein Balkon dafür notwendig sei, sieht die Realität anders aus. „Ein Balkon ist nicht zwingend für die Installation notwendig“, sagt Knuth. Die Mini-Solaranlage kann auch an anderer Stelle Sonnenstrahlung aufnehmen und in Energie umwandeln. Alles, was sie dafür braucht, ist die richtige Montage. „Balkon- oder besser Mini-Solarkraftwerke können mit der entsprechenden Halterung sowohl auf dem Balkon als auch im Garten oder der Terrasse montiert werden“, erklärt der Solar-Experte.

#7 Ich darf mehr als ein Balkonkraftwerk besitzen

In dieser Annahme versteckt sich ein besonderer Stolperstein. Theoretisch ist es durchaus erlaubt, mehr als ein Balkonkraftwerk zu besitzen. „Bislang durften 600 Watt in das öffentliche Netz eingespeist werden. Ob diese 600 Watt durch ein oder zwei Balkonkraftwerke erreicht werden, ist dabei egal“, erklärt Knuth. Mit der Verabschiedung von Solarpaket I hat sich diese Grenze nun auf 800 Watt erhöht. Solange die Leistung des Wechselrichters für die Anlage unter 800 Watt liegt, kann man somit das vereinfachte Anmeldeverfahren nutzen, das bereits seit April im Marktstammdatenregister zur Verfügung steht. „Sollte die Leistung des Wechselrichters der Mini-PV-Anlage über 800 Watt liegen, muss die Anlage wiederum wie eine „herkömmliche Aufdachanlage“ angemeldet werden“, ergänzt Peter Knuth.

Bildquellen

  • Günstige Mini-PV-Anlagen im Vergleich: embeki/Shutterstock.com
  • jetzt-zuschlagen-bundesland-weitet-foerderung-fuer-balkonkraftwerke-aus: Anker
  • aufgeraeumt-mit-balkonkraftwerk-mythen-7-gaengige-irrtuemer-ueber-balkonkraftwerke: embeki/Shutterstock.com

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