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„Ausgangssperre für Freilandhühner“

In Mittelhessen und der Wetterau grassiert derzeit die Geflügelgrippe. Nachdem in Hungen im Kreis Gießen eine verendete Wildgans gefunden worden war, folgten jetzt Bad Vilbel mit einem toten Storch und Florstadt, wo im Ortsteil Staden eine tote Wildgans entdeckt worden war. Die Tiere waren an dem Geflügelgrippevirus H5N1 erkrankt.
Schon Ende Januar war für die gewässernahen Feuchtgebiete des Wetterauer Auenverbunds entlang der Horloff, der Nidda und der Wetter eine Aufstallungspflicht erlassen worden. Diese Gebiete befinden sich in ausgewiesenen gewässernahen Arealen in Butzbach, Echzell, Florstadt, Münzenberg, Ranstadt, Reichelsheim, Rockenberg und Wölfersheim. Von der Aufstallungspflicht sind außerdem die an Hungen angrenzenden Ortschaften Berstadt, Ober-Widdersheim, Unter-Widdersheim und Grund-Schwalheim betroffen. Jetzt hat der Kreis die Pflicht für Geflügel auf Bad Vilbel mit allen Ortsteilen sowie auf Echzell, Reichelsheim und Florstadt, ebenfalls mit allen Ortsteilen, erweitert.
Übergangsfrist für alle Freiland-Halter
In diesen Gebieten müssen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, dichten Abdeckung und mit einer gegen Wildvögel gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Das Gleiche gilt für Vögel wie Sittiche oder Kanarienvögel, allerdings nur, wenn mehr als 50 Vögel gehalten werden. Tauben sind von der Pflicht nicht betroffen, da für diese Tiere das Infektionsrisiko sehr niedrig ist, wie der Wetteraukreis mitteilt. Zudem sind Geflügelausstellungen und ähnliche Veranstaltungen derzeit verboten.
Um die Tiere zu schützen und die Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern, müssen Wildvögel aus den Beständen ferngehalten werden. Zudem dürfen sie nicht an Futter oder Einstreu gelangen, das für Hausgeflügel bestimmt ist. Da Hessen von den Rastplätzen der Wildvögel an Nord- und Ostsee relativ weit entfernt liegt, kommt der Geflügelgrippevirus in Hessen nicht so häufig vor, so Bernd Weber vom hessischen Bauernverband. In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sei die Gefahr, auch angesichts der größeren Tierbestände, deutlich größer. Doch gefährlich und im Zweifel auch existenzbedrohend sei das Virus für Landwirte allemal. Die mobilen Hühnerställe müssten geschlossen werden.
Viel zu groß sei die Gefahr, dass das Virus durch den Kot eines Zugvogels oder gar durch den Kontakt mit einem erkrankten Tier eingeschleppt werde. Allerdings gibt es eine Übergangsfrist für alle Halter, die ihre Eier als Freilandeier verkaufen. Die Europäische Union hat festgelegt, dass der Status „Freiland“ erst nach 16 Wochen erlischt. Innerhalb dieser Zeit können die Eier noch unter dem Label verkauft werden, obwohl die Tiere im Stall gehalten wurden. „Diese Übergangsfrist ist für die Landwirte ganz wichtig“, sagt Weber.
Schutzkleidung im Stall tragen
Halter müssen jetzt dennoch einige Vorkehrungen treffen. Sie müssen unter anderem Schutzkleidung tragen, bevor sie in den Stall gehen, und diese nach jedem Besuch bei den Tieren entsorgen oder sofort reinigen. Dazu gehören auch gereinigtes Schuhwerk oder Einmal-Überschuhe. Außerdem werden Desinfektionsmatten vor den Ställen empfohlen. Zudem muss es die Möglichkeit geben, sich die Hände zu waschen sowie die Stiefel zu desinfizieren und zu wechseln. Auch Betriebsfremde sollten nicht mehr in den Stall, es sei denn mit entsprechender Schutzkleidung.
Von der Aufstallungspflicht sind auch diejenigen betroffen, die beispielsweise nur eine Handvoll Hühner im Garten halten. In den vergangenen zehn Jahren ist deren Zahl um circa 30 Prozent gestiegen, weiß Frank Jäger von der hessischen Tierseuchenkasse. Auch diese Halter müssen melden, wenn ihnen ein verendetes oder krankes Tier auffällt. Sowohl beim Veterinäramt als auch bei der Tierseuchenkasse. Sollte der Amtstierarzt die Tötung des Bestands anordnen, kommt die Tierseuchenkasse ins Spiel und entschädigt den Halter. „Das gilt allerdings ausschließlich für das Tier, nicht für andere Kosten, die entstehen“, sagt Jäger. Dafür müsste eine eigene Versicherung abgeschlossen werden.
Sollten keine neuen Fälle auftreten, so das Veterinäramt des Wetteraukreises, gelten die Vorgaben circa zwei bis drei Wochen.
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