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# Australischer Senator legt Entwurf für Stablecoins, Krypto und CBDCs vor

“ Australischer Senator legt Entwurf für Stablecoins, Krypto und CBDCs vor „

Der australische Parlamentarier Andrew Bragg hat einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, der für eine Regulierung von Kryptobörsen, Stablecoins und der chinesischen Zentralbank-Digitalwährung – dem E-Yuan – sorgen will.

Wie Bragg am 18. September in diesem Zusammenhang erklärt hat, müsse „Australien bei der Regulierung von digitalen Assets im globalen Wettrennen mithalten“. Und genau deshalb wäre es am Parlament, nun eine entsprechende Gesetzesreform einzuläuten.

Der neue Entwurf namens Digital Assets (Market Regulation) Bill 2022 zielt entsprechend darauf ab, spezielle Zulassungen für Krypto-Handelsplattformen, Krypto-Dienstleister und Stablecoin-Herausgeber einzuführen, zudem werden Firmen, die in Australien mit dem E-Yuan hantieren, ebenfalls bestimmte Auflagen gemacht.

Gegenüber Cointelegraph gibt Bragg zu bedenken, dass Australien „als Volkswirtschaft großen Risiken ausgesetzt ist, weshalb es ernsthafte Bemühungen braucht, um Disruption zu verhindern und Risiken zu mindern, die mit Digitalwährungen einhergehen“.

Demnach will der Senator mit seinem Entwurf einen „effektiven Gesetzesrahmen zur Regulierung“ von Kryptowährungen schaffen und dafür sorgen, dass „Banken die nötigen Informationen weitergeben, die beim Umgang mit dem digitalen Yuan in Australien anfallen“.

Dabei betont Bragg, dass es nicht darum geht, eine anklagende Haltung einzunehmen, sondern vielmehr die notwendigen Informationen zu erheben, was absolut „gerechtfertigt“ sei.

Eine eigene australische Zentralbank-Digitalwährung hält der Politiker derweil für wenig sinnvoll, denn diese würde mit „datenschutzrechtlichen Problemen einhergehen, die nicht gelöst werden können“. Nichtsdestotrotz müsse die australische Regierung reagieren, um die gesetzlichen Voraussetzungen für CBDCs, Kryptowährungen und Stablecoins zu erstellen.

Bis zum 31. Oktober 2022 ist der Entwurf nun offen für öffentliches Feedback, ehe die Eingabe ins Parlament erfolgt.

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