#Autofahrer rast durch Fußgängerzone – zwei Tote

Autofahrer rast durch Fußgängerzone – zwei Tote

Ein Autofahrer ist am Dienstagnachmittag durch die Fußgängerzone in Trier gerast. Nach Angaben von Oberbürgermeister Wolfram Leibe wurden mindestens zwei Menschen getötet und zahlreiche Menschen verletzt, teilweise schwer. Die Polizei Trier bestätigte die zwei Toten, darunter soll auch ein Mädchen sein. Menschen sollten die Innenstadt weiter meiden, es laufe ein Großeinsatz. Gefahr bestehe aber nicht mehr.

Weiter teilte die Polizei mit, dass ein 51 Jahre alter Deutscher festgenommen und ein Fahrzeug sichergestellt worden sei. Der Mann komme aus dem Landkreis Trier-Saarburg, sein Motiv sei unklar. „Wir wissen nicht, warum er das gemacht hat“, sagte der Sprecher des Polizeipräsidiums Trier, Karl-Peter Jochem. Der Mann sei mit einem SUV durch die Fußgängerzone gefahren und habe offenbar „wahllos“ Menschen angefahren. Das Auto sei danach von der Polizei gestoppt worden, der Mann habe sich bei der Festnahme gewehrt.

Laut „SWR“ berichtete ein Zeuge, ein dunkelgrauer Rangerover sei mit hohem Tempo durch die Brotstraße gerast, Menschen seien durch die Luft geflogen. Wie die Nachrichtenplattform „Lokalo“ schrieb, soll der Fahrer unter anderem durch die beliebte Einkaufsstraße Simeonstraße nahe der Porta Nigra gerast sein.

Oberbürgermeister: „Das Mädchen ist tot“

Oberbürgermeister Leibe ging von einer „Amokfahrt“ aus. Es seien bis zu 15 Personen „bis schwerverletzt“. Er kämpfte bei einer Pressekonferenz am Nachmittag mit den Tränen und sagte: „Da steht ein Turnschuh, das Mädchen dazu ist tot.“

Auf Bildern und Videos ist das mutmaßliche Täterfahrzeug zu sehen, wie es offenbar von einem Polizeiauto zuvor zum Anhalten gebracht wurde. Augenzeugen aus Trier sagten gegenüber der F.A.Z., dass die Festnahme zwischen Porta Nigra und Hauptbahnhof erfolgt sei.

Die Polizei ruft dazu auf, keine Bilder und Videos zu verbreiten oder zu teilen. Regierungssprecher Steffen Seibert zeigte sich bei Twitter erschüttert. Die Gedanken seien nun bei den Angehörigen der Todesopfer, bei den Verletzten und den Helfern.

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