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#Wer das in seinem Garten macht, muss 50.000 Euro Strafe zahlen

Nur weil man einen Garten hat, darf mach noch längst nicht alles darin machen. Während etwa das Urinieren im eigenen Garten erlaubt ist, ist Kindergeschrei teilweise verboten. Bei einem anderen Vergehen werden sogar bis zu 50.000 Euro fällig.

Wer das in seinem Garten macht, muss 50.000 Euro Strafe zahlen
Wer das in seinem Garten macht, muss 50.000 Euro Strafe zahlenBildquelle: Ulrike Mai / Pixabay

Wusstest du, dass man zwar in den eigenen Garten pinkeln darf? Dafür muss aber ein Sichtschutz zu den Nachbarn gewährleistet sein. Ansonsten könnte das als öffentliches Ärgernis angesehen werden. Grundsätzlich ist auch Kindergeschrei erlaubt, da – vor allem bei Babys – das nicht kontrollierbar ist. Erreichen Kinder aber ein bestimmtes Alter, sind die Ruhezeiten einzuhalten – meist zwischen 13 und 15 Uhr und nach 21 Uhr. Wer sich nicht an die Mittagsruhe hält, dem droht eine Abmahnung oder Kündigung des Mietvertrags. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ruhezeit werden bis zu 5.000 Euro Bußgeld fällig. Doch es geht noch deutlich heftiger.

Das solltest du im Garten auf keinen Fall tun

Es gibt so manches Gesetz, das bei Weitem nicht jeder kennt. So wie das folgende, das eine drakonische Geldstrafe nach sich zieht, wenn man dagegen verstößt. Dabei geht es um den Maulwurf, der schon so manchen Gartenbesitzer zur Weißglut getrieben hat. Vor allem bei Kleingartenbesitzern ist der „Maulwurfschreck“ ziemlich beliebt. Doch: Der Maulwurf ist eine nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützte Art. Und wer dem Tier etwas zuleide tut, muss mit einer saftigen Strafe rechnen.

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Laut Bußgeldkatalog gibt es in zwölf Bundesländern eine Strafe von bis zu 50.000 Euro, wenn man einen Maulwurf tötet – auch wenn das im eigenen Garten passiert. Wird man dabei etwa von den Nachbarn beobachtet und diese bringen den Vorfall zur Anzeige, kann es also teuer werden. In Brandenburg kann das Bußgeld sogar 65.000 Euro betragen. Vergleichsweise glimpflich kommt man bei einer solchen Tat in Rheinland-Pfalz davon. Hier beträgt das Bußgeld „nur“ maximal 5.000 Euro. Und: Nicht nur vorsätzliches Töten ist eine Straftat. Auch Lebendfallen darf man aus Tierschutzgründen nicht verwenden, da Maulwürfen sie meist nicht überleben.

Die Alternative

Wer einen Maulwurf in seinem Garten hat, sollte sich eigentlich freuen. Denn Maulwürfe fressen Schädlinge, die sich sonst an den Pflanzen zu schaffen machen. Und die zurückgelassenen Erdhaufen kann man gut als Substrat etwa für Blumenkästen benutzen. Wer den Maulwurf trotzdem loswerden will, sollte ihn vertreiben, da Fangen oder Vergiften verboten ist. Das gelingt Experten zufolge beispielsweise, in dem man Nussbaumblätter oder Thujazweige in die Öffnungen der Hügel legt.

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  • Smarte Bewässerung: Benjamin Combs/Unsplash
  • Wer das in seinem Garten macht, muss 50.000 Euro Strafe zahlen: Ulrike Mai / Pixabay

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