#AWV warnt vor nicht zulässiger Straßensammlung in Oettingen
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In Oettingen und den Stadtteilen wurden Flyer verteilt für eine Sammelaktion am Freitag, 21. April. Das Landratsamt untersagt dieses Vorhaben.
Landratsamt untersagt Müllsammlung in Oettingen, AWV warnt
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht vor, dass Straßensammlungen vorab und rechtzeitig angezeigt und vom Landratsamt genehmigt werden müssen. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass sich die Sammler ausreichend zu erkennen geben müssen, beispielsweise mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer. Außerdem muss der Sammler den Verbleib der zu verwertenden Abfälle aufzeigen.
Damit soll gewährleistet werden, dass gesammelte Gegenstände ordnungsgemäß und schadlos verwertet werden, heißt es weiter. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, untersagt das Landratsamt die Sammlung. Da diese Zettel vermehrt auftreten, rät der Abfallwirtschaftsverband Nordschwaben (AWV) dazu, sich an Sammlungen dieser Art generell nicht zu beteiligen. (AZ)
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