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#AWV warnt vor nicht zulässiger Straßensammlung in Oettingen




In Oettingen und den Stadtteilen wurden Flyer verteilt für eine Sammelaktion am Freitag, 21. April. Das Landratsamt untersagt dieses Vorhaben.

In Oettingen sowie sämtlichen Stadtteilen sind Flyer für eine nicht zulässige Straßensammlung am Freitag, 21. April, verteilt worden. Eine Familie fordert darin die Einwohner auf, gebrauchte Gegenstände bereitzustellen. Unter anderem würden auch gebrauchte Fahrzeuge und Maschinen sowie Elektrogeräte, welche gefährliche und umweltschädliche Bauteile und Substanzen enthalten, eingesammelt. Die Sammlung wurde vom Landratsamt untersagt, teilt die Behörde am Freitag mit. 

Landratsamt untersagt Müllsammlung in Oettingen, AWV warnt

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht vor, dass Straßensammlungen vorab und rechtzeitig angezeigt und vom Landratsamt genehmigt werden müssen. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass sich die Sammler ausreichend zu erkennen geben müssen, beispielsweise mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer. Außerdem muss der Sammler den Verbleib der zu verwertenden Abfälle aufzeigen. 

Damit soll gewährleistet werden, dass gesammelte Gegenstände ordnungsgemäß und schadlos verwertet werden, heißt es weiter. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, untersagt das Landratsamt die Sammlung. Da diese Zettel vermehrt auftreten, rät der Abfallwirtschaftsverband Nordschwaben (AWV) dazu, sich an Sammlungen dieser Art generell nicht zu beteiligen. (AZ)

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