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#Bad Wörishofen: Das Essen in den Bad Wörishofer Kitas wird teurer

„Bad Wörishofen: Das Essen in den Bad Wörishofer Kitas wird teurer“




Stadt reagiert auf Preiserhöhung des Anbieters und gibt die neuen Preise an die Eltern weiter. Erstmals gibt es auch eine Frühstücksgebühr.

Die Teuerungswelle macht auch vor dem Kindergartenessen nicht halt. Eltern in Bad Wörishofen müssen dafür bald deutlich tiefer in die Tasche greifen. Zudem gibt es erstmals auch eine Gebühr für ein Frühstück in den Kindergärten.

Wenn Kinder in den Kitas der Stadt ein Mittagessen erhalten, werden dafür Kosten über die Betreuungsgebühren hinaus fällig. Diese Summen hat der Stadtrat nun erhöht. Der Grund dafür sei, das der Anbieter Vitadora aus Mindelheim die Preise um 25 Prozent erhöht habe, berichtete Kämmerer Tim Hentrich.

Mittagessen gibt es auf Wunsch in Bad Wörishofens Krippen, Kindergärten und im Kinderhort

Mittagessen wird in den Kinderkrippen angeboten, in den Kindergärten und auch im Kinderhort der Stadt Bad Wörishofen. Die Preise variieren dabei unter den Einrichtungen. Ein Mittagessen pro Woche in der Krippe kostete bislang 15 Euro monatlich, im Kindergarten 20 Euro. Im Hort geht es erst bei zwei Essen los, dafür wurden 35 Euro fällig. Die Höchstbeträge gelten für fünf Mittagessen pro Woche und betrugen bislang 75 Euro (Krippe), 80 Euro (Kindergarten) und 85 Euro (Hort) pro Monat.

Künftig geht es nicht mehr unter 18 Euro pro Monat (Krippe). Die Höchstbeträge liegen in Bad Wörishofen dann bei 87 Euro (Krippe), 93 Euro (Kindergarten) und 97 Euro im Kinderhort. Pro Essen werden beispielsweise im Kindergarten statt 3,70 Euro künftig 4,60 Euro fällig.

Erstmals gibt es künftig auch eine Gebühr für die Bereitstellung eines Frühstücks im Kindergarten. Das war bislang nur in den Krippen so. Die Kita Glückshaus wolle das Angebot nach einer Elternumfrage aber ausweiten, teilt die Stadt mit. Das Frühstück wird vom Kita-Personal zubereitet. Die Frühstücksgebühr in den Krippen liegt bei zehn Euro, in den Kindergärten bei 15 Euro pro Monat. Die neuen Gebühren gelten ab dem 1. September 2022.


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