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#Baukindergeld 2023: Nachfolger startet im Juni




Das Baukindergeld hat sich in Deutschland großer Beliebtheit erfreut, inzwischen ist die Förderung aber ausgelaufen. Ein Nachfolger steht für Juni 2023 bereits in den Startlöchern. Wer die Förderung bekommt und wie hoch sie ausfällt, lesen Sie in diesem Artikel.

Für die Bundesregierung war das Baukindergeld ein voller Erfolg. Wie im Evaluierungsbericht des Bundesinstitus für Bau-, Stadt- und Raumforschung zu lesen ist, haben allein im Jahr 2020 175.000 Familien das Förderprogramm Baukindergeld genutzt und konnten sich mit einer Fördersumme von etwa 3,7 Millionen Euro den Traum vom Eigenheim erfüllen. Vor allem Familien mit geringem und mittleren Einkommen nutzten die Fördermöglichkeit.

In diesem Artikel erfahren Sie, um was es sich bei dem Baukindergeld gehandelt hat und wie es um dessen Nachfolger, der noch im Jahr 2023, starten soll bestellt ist.

Details zum Baukindergeld: Förderzeitraum, Voraussetzungen und Höhe

Das Baukindergeld war ein Förderprogramm der Bundesregierung für Familien, die zwischen dem 18. September 2018 und dem 31. März 2021 erstmals eine Wohnimmobilie gebaut oder gekauft haben. Die Unterstützung war für Familien mit Kindern vorgesehen, wobei die Einkommensgrenze bei 90.000 Euro (zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen) bei einem Kind und einem Zuschlag von 15.000 Euro für jedes weitere Kind lag. Pro Kind unter 18 Jahren wurden insgesamt 12.000 Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren gewährt, verteilt auf jährliche Zahlungen in Höhe von 1.200 Euro.

Der Antrag für das Baukindergeld wurde bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingereicht und von dieser auch ausbezahlt. Durch das Baukindergeld sollte der Traum vieler Familien vom Eigenheim unterstützt und erleichtert werden. Weitere Details zur Förderung durch das Baukindergeld sind der Website der KfW zu entnehmen.

Inzwischen kann die Förderung durch das Baukindergeld nicht mehr beantragt werden. Die Frist zum Einreichen der Nachweise lief am 31. März 2023 ab.

Wohneigentumsförderung für Familien 2023: Das ist zum Nachfolger des Baukindergelds bekannt

Die Bundesregierung hatte bereits im November 2022 mitgeteilt, dass nach Auslaufen des Baukindergeldes ein neues Förderprogramm für Familien aufgelegt werde – die „Wohneigentumsförderung für Familien“. Dies bestätigte auch Klara Geywitz (SPD), Bundesministerin für Bau und Wohnen, in einem Interview mit der Welt am Sonntag. In dem Interview sagte Geywitz, es sei ein neues KfW-Programm mit zinsgünstigen Krediten für Familien geplant. Dieses soll ab dem 1. Juni 2023 starten. Die Regierung stelle hierfür 350 Millionen Euro pro Jahr bereit.

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Ähnlich wie beim Baukindergeld sollen bei seinem Nachfolger, der neuen „Wohneigentumsförderung für Familien“, Haushalte beim „Erwerb von Wohneigentum und damit bei einer langfristigen Schaffung von Vermögenswerten unterstützt werden.“ Die Förderung richtet sich laut einer Antwort des Bundestags auf eine Kleine Anfrage von CDU/CSU, die zuvor ein neues Baukindergeld gefordert hatte, ausschließlich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und einem maximalen zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro – zuzüglich für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt. Die Schwelle für die Auszahlung des Baukindergeld-Nachfolgers ist also niedriger angesetzt, als beim ursprünglichen Baukindergeld.

Die Höhe der Darlehen soll sich auf 140.000 bis maximal 240.000 Euro belaufen. Der Förderhöchstbetrag sei dabei abhängig von der Anzahl der Kinder und den energetischen Anforderungen des Neubaus. Hierbei gibt es nämlich einen Unterschied zum Baukindergeld: Bei der Wohneigentumsförderung für Familien soll ein Anreiz zur „Schaffung von energetisch hochwertigem Wohneigentum im Neubau“ gesetzt werden. Dieses muss mindestens dem Standard „Klimafreundliches Gebäude Basisstufe“ (KFG B) gebaut werden. Ein weiterer Unterschied: Für den Kauf von Bestandsimmobilien gilt die Wohneigentumsförderung im Gegensatz zum Baukindergeld nicht.

Erfüllen Sie und Ihre Familie diese Voraussetzungen, steht einem Antrag zur Wohneigentumsförderung nichts mehr im Wege.

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