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„Begrenzter Rechtsschutz für Gamestop-Aktionäre“
In der vergangenen Woche hat der spektakuläre Konflikt zwischen Leerverkäufern und Online-Plattformen um den Computerspielehändler Gamestop die Börsen in Atem gehalten. Am Freitag hat die amerikanische Handelsplattform Robinhood ihre Verkaufsbeschränkungen für Gamestop-Aktien aufgehoben, die sie zur Sicherheit eingeführt hatte. Nach vorbörslichen Kursgewinnen stellt sich die Frage, wohin die Entwicklung in den nächsten Wochen geht, nachdem Online-Broker Kleinanleger animiert hatten, gegen Leerverkaufsspezialisten zu wetten.

Philipp Krohn
Redakteur in der Wirtschaft, zuständig für „Menschen und Wirtschaft“.
Außerdem könnten viele Anleger nach der Verantwortung in diesem Fall suchen und wegen eigener Verluste eine juristische Klärung anstreben. Ob sie sich darauf einlassen, hängt in vielen Rechtsstreitigkeiten davon ab, ob die Betroffenen eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben – und ob diese in einem solch ungewöhnlichen Fall überhaupt greift. Die Ergo ist einer der führenden deutschen Rechtsschutzversicherer, und die Antwort fällt recht eindeutig aus.
Ein Rechtsschutz bestehe nicht, wenn Schäden durch Spiel- oder Wettverträge entstehen – dabei sind Schneeballsysteme und besonders Schenkkreise mitgemeint. Auch Gewinnzusagen oder Termin- und Spekulationsgeschäfte sind ausgeschlossen. Und um es noch deutlicher zu machen: Für den Erwerb, die Veräußerung, die Verwaltung und die Finanzierung von Kapitalanlagen aller Art gibt es keinen Versicherungsschutz. „Versicherungslösungen für diese Themenfelder bestehen unserer Kenntnis nach nicht“, sagt eine Ergo-Sprecherin.
Roland Rechtsschutz empfiehlt eine genaue Prüfung
Die Roland Rechtsschutz kommt zu einem ähnlichen Ergebnis, differenziert den Fall aber aus: Als erstes müsse geprüft werden, wer einen Anspruch gegen wen haben könnte. Können Aktionäre gegen einen bestimmten Aktionär Schadensersatzansprüche stellen oder gegen Gamestop? „Hier muss sicher die rechtliche Grundlage noch genau geprüft werden“, sagt ein Sprecher. Doch auch hier greife der Ausschluss von Geschäften mit Kapitalanlagen.
Habe ein Anleger aber einen sogenannten „Plus-Baustein“, seien Kapitalanlagen bis zu einer Anlagesumme von 50000 Euro versichert. Sei die Summe höher, bestehe anteiliger Versicherungsschutz. „Kunden mit entsprechendem Versicherungsschutz würden wir natürlich auch unterstützen, wenn ein solcher Anspruch vorliegt“, sagt der Sprecher.
Ob sich durch die wachsende Bedeutungen von Plattformen wie Robinhood die Verhältnisse verändern, konnte das Unternehmen noch nicht beantworten. Direkte Auswirkungen für das eigene Geschäft kann der Versicherer aber noch nicht erkennen. Auch für die Frage, ob eine Entschuldigung bei den Anlegern von Seiten einer Handelsplattform wie Trade Republic in Deutschland die Lage für die Aktionäre verändert, verwies der Sprecher auf spezialisierte Kapitalmarktanwälte.
Eine Sammelklage ändert nichts an der Position der Versicherer
Schlössen sich Anleger zu einer Sammelklage zusammen, könne das eine gute Möglichkeit sein, eigenes Recht durchzusetzen, weil sie zu kalkulierbaren Ergebnissen führe. „Für die Rechtsschutz-Versicherungen ergeben sich hierdurch keine Änderungen unserer Position“, sagte er.
Eine weitere Ausdifferenzierung nimmt Julie Schellack, Partnerin des Versicherungsmaklers Martens & Prahl aus Lübeck vor. Haftungsausschlüsse gelten für neue Verträge, in alten müsse man genauer nachlesen. Zudem: „Bei strafrechtlich relevantem Verhalten, werden sich ,Schädiger‘ auf solche Ausschlüsse gegenüber Ansprüchen Dritter kaum berufen können“, sagt sie. Einzelne Anleger müssten sehr genau ihre Police prüfen und ihre Ansprüche auf eine Deckung durch den Versicherer prüfen.
Aktuell gebe es staatsanwaltliche Ermittlungen im Fall Gamestop. „In solchen Fällen kann es für Anleger hilfreich sein, sich etwaigen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und Strafanzeigen anzuschließen, um im Nachgang für eigene Schadenersatzansprüche vor den Zivilgerichten die entsprechende Ermittlungsbasis nutzen zu können“, sagt sie. Besonders viel Hoffnung können sich Anleger derzeit also nicht machen, aber es scheint auch nicht ganz aussichtslos.
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