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#Bei der Bahn entfällt von Sonntag an die 3-G-Regel

„Bei der Bahn entfällt von Sonntag an die 3-G-Regel“

Fahrgäste der Deutschen Bahn können die Züge von diesem Sonntag an wieder ohne 3-G-Nachweise als Geimpfte, Genesene oder Getestete nutzen. Der Konzern setzt damit die neuen Vorgaben zum Infektionsschutz um, wie ein Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur sagte. In Fern- und Nahverkehrszügen gilt demnach aber weiter die Pflicht, FFP2-Masken oder medizinische Masken zu tragen. In der Bordgastronomie bleibt die 3-G-Regel zudem bundesweit bestehen.

Das Ende der 3-G-Zugangsregel für Züge gehört zu den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die der Bundestag am Freitag beschlossen hat. Bundesweit festgelegt wird darin weiterhin, dass im Fernverkehr mit ICE und Intercity wie auch in Flugzeugen Maskenpflicht gilt. Für den Nahverkehr mit Bussen und Bahnen können dies die Länder weiter anordnen. Falls dies noch nicht geregelt ist, gilt die Maskenpflicht auch dort in einer bis 2. April laufenden Frist über die Bundesregel.

Zuvor hatte das Robert-Koch-Institut (RKI) am Samstagmorgen mitgeteilt, dass die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen wieder gestiegen ist. Demnach liegt der Wert nun bei 1735. Am Freitag hatte die Inzidenz mit 1706,3 erstmals die Schwelle von 1700 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen überschritten. Vor einer Woche hatte der Wert bei 1496 gelegen.

Wie das RKI unter Berufung auf Daten der Gesundheitsämter weiter mitteilte, lag die absolute Zahl der gemeldeten Neuinfektionen binnen 24 Stunden am Samstag bei 260.239. Am Vortag waren 297.845 Neuinfektionen gemeldet worden, vor einer Woche waren es 237.086. Die Gesamtzahl der registrierten Ansteckungsfälle in Deutschland seit Beginn der Corona-Pandemie erhöhte sich auf 18.548.225. Die Zahl der Genesenen gab das RKI am Samstag mit 14.448.200 an. Rechnerisch sind danach derzeit über 4,1 Millionen Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus infiziert.

Binnen 24 Stunden wurden laut RKI 221 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus registriert. Die Gesamtzahl der verzeichneten Corona-Toten in Deutschland stieg damit auf 126.867.

Die Zahl der in Kliniken gekommenen Corona-infizierten Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gab das RKI am Freitag mit 7,81 an (Donnerstag: 7,58). Darunter sind viele Menschen mit positivem Corona-Test, die eine andere Haupterkrankung haben.

Ab Sonntag nur noch Basisschutz

Trotz immer neuer Höchstwerte bei den Infektionen wurde am Freitag in Berlin die Novelle des Infektionsschutzgesetzes der Regierungskoalition beschlossen. Die bisherigen Corona-Regeln gelten danach nur noch bis zu diesem Samstag. Welche Vorgaben weiterhin in welchen Regionen gelten, entscheiden künftig die Länderparlamente. Die Opposition lehnte das Gesetz ab. Sie warf SPD, Grünen und FDP vor, mit den Neuregelungen für mehr Unsicherheit beim Infektionsschutz zu sorgen. Die AfD lehnte sämtliche Corona-Schutzmaßnahmen ab.

Grundsätzlich gilt nach der geänderten Rechtsgrundlage zum Infektionsschutz nur noch ein Basisschutz mit Masken- und Testvorschriften für besonders verletzliche Gruppen und Einrichtungen wie Altenheime und Kliniken. In Schulen müssen keine Masken mehr getragen werden, im Einzelhandel und öffentlichen Innenräumen auch nicht.

Die Länderparlamente können aber für sogenannte Hotspots schärfere Vorschriften für die Maskenpflicht sowie Abstands- und Hygieneregeln und 2-G- oder 3-G-Nachweise beschließen. Voraussetzung ist die Ausbreitung einer neuen, gefährlichen Virusvariante in einer Region oder die drohende Überlastung des Gesundheitswesens durch hohe Infektionszahlen. Die Auflagen, die nach der neuen Rechtsgrundlage beschlossen werden, können maximal bis zum 23. September in Kraft bleiben.

Die Länder können allerdings bis zum 2. April übergangsweise die derzeit noch geltenden Regeln in Kraft lassen und dann Vorgaben nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz beschließen.

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